Freitag, 17. Mai 2013

Strafanzeige gegen Ruprecht Polenz (MdB)

An den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
Telefax: +49 721 8191590
eMail: poststelle@generalbundesanwalt.de 



Strafanzeige betr. §§ 94, 129a und 138 StGB 
gegen 
  • Ruprecht Polenz, Mitglied des Deutschen Bundestages 

sowie wegen Beihilfe zu den o.g. Delikten bzw. Strafvereitelung
gegen
  • Norbert Lammert, Bundestagspräsident, und 
  • Irena Wachendorff, Remagen



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages, Ruprecht Polenz (Münster/W.), wegen des Verdachts auf
  1. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a StGB, sowie
  2. § 138 StGB gemäß Nichtanzeige geplanter Straftaten und  
  3. § 94 StGB gemäß Landesverrats 
  4. § 334 Bestechung in Hinsicht der im Zusammenhang mit dem Verfahren 915 Ds - 6130 Js 248742/12 vor dem Amtsgericht Frankfurt stehenden Vorgänge (Strafanzeige gegen Richter a.A. Biernath bereits erfolgt) und insbesondere betreffend die Vorgänge innerhalb der Staatsanwaltschaft Frankfurt zu diesem Verfahren (StA'in Höra, StA Bloch, StA Dr. Süß) 

Der Beschuldigte Polenz hat sich aus eigenem Antrieb und aus freien Stücken mit hochrangigen Vertretern der international als Terror-Organisation geächteten "Hamas" konspirativ in einem Genfer Hotel getroffen. Die Hamas unternimmt seit Jahren gegen Israel einen Vernichtungskrieg, der auch gegen international anerkannte völkerrechtliche Regeln der Kriegsführung ganz gezielt gegen unbeteiligte Zivilisten durchgeführt wird. Die Hamas plant und begeht Massenmorde, u.a. durch fortwährende Raketenangriffe aus dem Gazastreifen auf israelische Städte. Ferner steht sie in engem Austausch mit anderen Terrororganisationen wie Al-Qaida oder Hisbollah und einigen anderen Gruppen, die gleiche Ziele verfolgen.

Der Beschuldigte Polenz hat ohne Wissen und ohne Billigung der dafür zuständigen demokratisch legitimierten Gremien geheime konspirative Kontakte zu dieser verbrecherischen Terror-Organisation aufgenommen. Damit bereits hat er den Interessen der Bundesrepublik Deutschland in hohem Maß geschädigt.

Seit Jahren propagiert der Beschuldigte, insbesondere auf seiner ausufernden "Pinnwand" bei Facebook, man müsse Verhandlungen mit der Hamas führen und ihr "entgegenkommen". Auf diesem Medium läßt der Beschuldigte regelmäßig Haßtiraden gegen Israel sowie den arabischen Terror verharmlosende Äußerungen seiner Leser zu.


Zitat zum geschichtlichen Hintergrund zu der zur Last gelegten Handlung:
21.09.2009
AUSSENPOLITIK
Brisantes Treffen
Trotz des Boykotts durch die Bundesregierung und die EU ist ein führender Außenpolitiker der CDU jüngst mit Spitzen der islamistischen Hamas zusammengetroffen. Ruprecht Polenz, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, hat vor einigen Wochen in Genf mit Ex-Diplomaten aus den USA, Frankreich und Großbritannien sowie Hamas-Vertretern gesprochen. Polenz wollte "ausloten, welche Flexibilität bei Hamas besteht", die Bedingungen der EU zur Aufnahme von Gesprächen zu erfüllen. Dazu gehören die Anerkennung Israels und der Verzicht auf Gewalt. Zu dem Treffen hatten zwei Nichtregierungsorganisationen eingeladen. Er habe die Gespräche "nicht im Auftrag der Bundesregierung geführt", sagt Polenz, und diese auch nicht informiert.
DER SPIEGEL 39/2009 
Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-66970423.html  


Die hier mitbeschuldigte Irena Wachendorff hatte sich eine gefälschte "jüdische" Biografie zugelegt, um als sogenannte "Alibijüdin" oder "Kostümjüdin" besser gegen Israel hetzen zu können. Hier wirkte sie wiederholt aufs innigste und öffentlichkeitswirksam mit dem Beschuldigten Polenz zusammen; insbesondere haben beide gemeinschaftlich die Terrororganisation Hamas verharmlost und stets für ausgleichende Gespräche sowie Anerkennung mit der Hamas geworben. Beide kann man somit als aktive Unterstützer der Terror-Organisation Hamas bezeichnen.

Nachdem der in o.g. Strafprozeß beschuldigte jüdische Arzt Dr. Adam Poznanski die Wachendorff als Hochstaplerin entlarvt hatte, begann der Beschuldigte Polenz - möglicherweise aus Rache oder zwecks Ablenkung von eigenen Delikten - damit, einen vehementen Feldzug gegen Dr. Adam Poznanski zu führen. Hierbei scheint eine sehr intensive Einflußnahme über CDU-Netzwerke auf das hessische Justizministerium und die Frankfurter Staatsanwaltschaft bzw. das Frankfurter Amtsgericht stattgefunden zu haben.

Bundestagspräsident Lammert war von Dr. Poznanski angeschrieben wurden, dieser hatte die Aufhebung der Parlamentarischen Immunität des Beschuldigten Polenz gefordert; der hier mitbeschuldigte Lammert hatte es jedoch nicht einmal für nötig befunden, hierauf zu antworten, weswegen er sich der Unterstützung, der Strafvereitelung und der Beihilfe zur Verschleierung der dem Beschuldigten Polenz zur Last gelegten Delikte schuldig gemacht hat.

Aufgrund der genannten Delikte ist eine Ermittlung von Amts wegen obligatorisch. Zeugen können in großer Zahl benannt werden.



Frankfurt, den 16.05.2013


gez.


Kay Lorey M.A.



Donnerstag, 16. Mai 2013

Strafanzeige gegen den Richter Biernath

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Konrad-Adenauer-Straße 20 
60313 Frankfurt am Main
Vorab per Telefax: 069 13 67 21 00


Strafanzeige gegen Richter am Amtsgericht Biernath
Bezug: 915 Ds - 6130 Js 248742/12



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Richter am Amtsgericht Hans-Ulrich(?) Biernath (erkennender Richter im Verfahren 915 Ds - 6130 Js 248742/12) wegen des dringenden Verdachts, folgende Delikte begangen zu haben:
  1. Nötigung gemäß § 240 StGB  zu Lasten der Geschädigten Adam Poznanski
  2. Beleidigung gemäß § 185 StGB  zu Lasten der Geschädigten Adam Poznanski, Frank Schmauß und Irena Wachendorff
  3. Üble Nachrede resp.Verleumdung gemäß §§ 186, 187 StGB zu Lasten des Geschädigten Adam Poznanski
  4. Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB (Versuch) zu Lasten des Geschädigten Adam Poznanski
  5. Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB  
  6. Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB 
  7. Strafvereitelung gemäß § 258 StGB 
sowie wegen aller weiteren in Frage kommenden Straftaten.

Als Zeugen benenne ich vorerst die Staatsanwältin Höra, die Staatsanwälte Bloch und Dr. Süß sowie die Protokollantinnen und Justizwachtmeister des o.g. Verfahrens (ladungsfähige Anschrift bekannt). Weitere Zeugen können zusätzlich benannt werden bzw. erstatten oder erstatteten bereits ihrerseits eigenständig Strafanzeigen.

In den Verhandlungen am 29.04., 03.05. und 14.05.2013 war ich durchgängig Zeuge des Geschehens. Der Beschuldigte hat eine nicht mehr rational begründbare und vor allem den Angeklagten Dr. Adam Poznanski, den Verteidiger Frank Schmauß sowie die Zeugin Wachendorff beleidigende Prozeßführung an den Tag gelegt. Er beleidigte die Zeugin Wachendorff mit der öffentlich während des Prozesses (wörtlich!) geäußerten Bemerkung, das Gericht habe
"den Eindruck, daß die Zeugin [Wachendorff] psychische Probleme hat".

Eine solche öffentliche Bewertung eines Zeugen durch den erkennenden Richter - vor Abschluß der Beweisaufnahme und vor den Plädoyers - dürfte überdies auch kaum in Übereinstimmung mit den Vorschriften der StPO und des GVG stehen. Den Verteidiger RA Schmauß sprach er mehrfach beleidigend mit "Herr Schmeiß" an.

Das Engagement des Beschuldigten ist - im Hinblick auf die ausnehmend lächerliche Begründung mit zwei von ihm in einer politischen Diskussion öffentlich gemachten und angeblich beleidigender Äußerungen gegen die Zeugin Wachendorff - nicht mit den sonst üblichen Bewertungen staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Handelns zu erklären. Es steht daher zu vermuten, daß der CDU-MdB Ruprecht Polenz (Münster/W. und Berlin) über die StA'in Höra oder andere Personen Einfluß auf die Staatsanwaltschft und/oder den Beschuldigten genommen hat. Gegen die StA'in Höra erfolgt gesondert Strafanzeige, Ruprecht Polenz wird wegen anderer Delikte mit gleicher Post direkt bei der Bundesanwaltschaft angezeigt (wegen Verdachts auf Begünstigung einer terroristischen Vereinigung, hierzu müßte es bereits eine Ermittlungsakte des StA Bloch geben; falls nicht, wird hiermit gleichzeitig gegen den Staatsanwalt Bloch sowie gegen Unbekannt Anzeige erstattet wegen des Verdachts der Strafvereitelung gemäß § 258 StGB, der  Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB sowie aller anderen in Frage kommenden Delikte).

Während der Verhandlung am 14.05.2013 verstieg sich der Beschuldigte unter Mißbrauch seiner "Machtfülle" zu dem objektiv durch nichts begründbaren "Beschluß" einer psychiatrischen Begutachtung des angeklagten Dr. med. Adam Poznanski. Hierin ist die aus niedrigen Motiven (wie Rachsucht und Minderwertigkeitsgefühl) begründete Absicht zu erkennen, die berufliche Tätigkeit und die gesellschaftliche Reputation des Angeklagten grundsätzlich zu zerstören.

Es ist zu prüfen, ob der Beschuldigte Biernath seine Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen hat, daher beantrage ich expressis verbis die Prüfung der Maßnahmen nach § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus).

Die Begründung wird fortgesetzt und vertieft werden, im übrigen weise ich darauf hin, daß alle hier gemachten Äußerungen ausdrücklich und in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidlichen Aussage an Eides Statt versichert werden.

Ferner wird inhaltlich ergänzend Bezug genommen auf das heutige Schreiben des Rechtsanwalts Schmauß vom 15.05.2013 an das Amtsgericht Frankfurt (betreffend die erneute Ablehnung des Vorsitzenden Richters Biernath wegen Befangenheit, siehe auch http://utaliquidfiat.blogspot.de/2013/05/my-goy.html)



Frankfurt, den 15.05.2013


gez.


Kay Lorey M.A.


Dienstag, 14. Mai 2013

"Halten Sie doch die Schnauze!" - Weitere Anmerkungen zur Gerichtssprache "Deutsch"

Heute der dritte Tag des Prozesses gegen Dr. Adam Poznanski in Sachen seiner angeblichen "Beleidigung" der verlogenen und enttarnten Kostümjüdin Irena Wachendorff vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, von 9:00 Uhr bis ca. 14:30 Uhr, erneut unter dem Vorsitz des zuvor wegen Befangenheit vom Angeklagten abgelehnten Richters Biernath. - Zur Erinnerung: von den sieben Vorwürfen der Anklage sind genau zwei übrig geblieben, die logischerweise nur in einem Freispruch enden können, wie der Angeklagte auch ganz richtig dem Richter als freundliches Grußwort am Ende der erneut abgebrochenen Verhandlung mit auf den Weg gab.


Worum geht es eigentlich noch? 

Durch zwei Äußerungen fühlt sich die "Geschädigte" Wachendorff beleidigt, und lediglich durch Zurücknahme des Strafantrages durch die Wachendorff selbst käme die Frankfurter Justiz aus jener irren Zwickmühle heraus, in die sie durch die recht dumme Aktion der Staatsanwältin Höra und des Richters Biernath gebracht wurde. Zwei Punkte bleiben also, die überhaupt noch verhandelt werden:
  1. Der eine Vorwurf ist die Beleidigung durch das Wort "Kostümjüdin", das im konkreten Fall (in Bezug auf die  Wachendorff  also) gar nicht beleidigend sein kann, da der Wahrheitsbeweis längst erbracht ist: die aus dem Volk der Täter abstammende und in toto unjüdische Wachendorff hat sich in einer schamlos dreisten und perfide amoralischen Lebenslüge die Vita eines Nachkommens der Opfer angezogen; dies allein wäre nur die neurotische Idiotie einer alten Waldorf-Schrulle, wenn sie dieses nicht allein deswegen gemacht hätte, um damit besser und mit größerer Publikumswirkung gegen Israel in den Krieg ziehen zu können. Eine solche Perversion jedoch verhöhnt nachträglich die Opfer der Shoah und ihre wahren Nachkommen, es ist die perverseste und amoralischste Geschichtsfälschung, die sich ein Deutscher überhaupt ausdenken kann. 
  2. "Der Hengst wirft sich in Schale" - diese Äußerung des Angeklagten, die in Bezug auf den noch bei anderer Gelegenheit zu behandelnden Hamasverharmloser, Mullah-Freund und CDU-MdB Ruprecht Polenz gefallen ist, kann nach dem Urteil eines verständigen objektiven Betrachtes keine Ehrverletzung der Wachendorff darstellen. Sie bezieht sich nämlich auf eine ganz andere Person. Sie fiel nämlich in einer politischen Debatte, und nicht etwa in der geschlechtlich und religiös gemischten Sauna in Köln oder Bonn. 
Wie zu erwarten war - der Chronist hat mehrere Wetten diesbezüglich gewonnen - wurde der Befangenheitsantrag abgewiesen von einem "übergeordneten" Richter Menz, die Begründungen dafür sind belanglos bis fadenscheinig. Eine davon ist allerdings doch der kurzen Erwähnung wert. Der Richter, der Texte nur lesen kann, wenn er sich  das Blatt Papier im Abstand von etwa zehn Zentimeter vor die Augen hält, leistete sich einen hübschen freudschen Versprecher, als er die Begründung der Ablehnung des Befangenheitsantrages verlas, und zwar jenen Passus, in dem vom Verteidiger, RA Schmauß, Verfahrensverstöße gerügt worden waren.

Biernath las doch tatsächlich: "Auch begründete Verfahrensverstöße..."  (statt, wie dann korrigiert verlesen: "Auch begründen Verfahrensverstöße nicht eine Befangenheit...").


Die freudsche Fehlleistung ermöglicht den direkten Blick ins Unterbewußtsein

Aha, sehr schön, vielen Dank, Freud läßt grüßen. Wir haben hier also nicht nur einen Juristen, der Montesquieu  und die Gewaltenteilung nicht kennt, sondern die Gewaltenteilung und Montesquieu offenbar für einen Fremdkörper in der arischen Volksgemeinschaft im deutschen Recht hält; nein, wir haben auch einen Juristen, der es überhaupt für denkmöglich hält, es könne begründete(!) Verfahrensverstöße im deutschen Recht geben. Ein solches Denken, egal ob bewußt oder vorbewußt oder unterbewußt oder unbewußt, das hat es zuletzt in Deutschland unter Roland Freisler und seinem "Volksgerichtshof" gegeben; gut, bei denen war es bewußt.

Fazit der Ablehnung der Ablehnung des Richters wegen Befangenheit: der Richter Biernath, der die Grenzen seiner moralischen und intellektuellen Kompetenz ganz offensichtlich schon längst überschritten hat, wird weiter diesen Prozeß führen. Eigentlich.

Nur eigentlich, denn, wie bereits angedeutet... - aber das kommt erst zum Schluß, den der Bogen soll doch erst ordentlich gespannt werden. Es begann wie gehabt mit der Befragung der verlogenen "kostümjüdischen" Zeugin Wachendorff durch Rechtsanwalt Frank Schmauß, der wie gewohnt ruhig und souverän agierte. Ein Fels in der Brandung der heftigen rhetorischen Wellen dreier Prozeßtage zwischen den zwei "Silberrücken", die einen Betrachter teilweise an ähnliche Situationen auf dem Affenfelsen im Zoo erinnern mochten. Der expressive Angeklagte einerseits, der heute eher besonnen und überlegt - sowie ohnehin wie immer überlegen - wirkte und der heute dafür  besonders senil wirkende Richter andererseits - der seine Häme und seinen Zynismus kaum zu verbergen wußte und dies wohl auch gar nicht wollte, da er dies eventuell für jenen berühmten "leutseligen" Humor hielt, der in Deutschland so gern "von oben herab" verschenkt wird. Folgerichtig drohte Biernath heute erneut dem Angeklagten, ihn in Ordnungshaft nehmen zu lassen, wegen Mißachtung des Gerichts. Worauf Dr. Poznanski locker konterte, von ihm aus gerne, ob der Richter mit in die Zelle kommen wolle...?


Wie gehabt: Biernath beantwortet die Fragen an die Wachendorff 

Ansonsten wurde jede zweite Frage an die Zeugin vom Richter abgelehnt, weil sie bereits gestellt worden sei oder - der heutige Favorit in der richterliche "Argumentation" - eine Suggestivfrage zum Inhalt habe. Worauf Verteidier RA Schmauß sie eben flugs umformulierte, ohne mit der Wimper zu zucken. Besonders gelungen war, daß er bei jeder der sonstigen abgelehnten Fragen einen förmlichen Beschluß des Gerichts beantragte, der ins Protokoll aufgenommen werden mußte.

Einige der Antworten zeigten allerdings, daß die verlogene Wachtel aus Remagen psychisch angeschlagen war und mental in die Knie ging. Was ja kein Wunder ist, hatte doch der Richter Hans-Ulrich Biernath bereits am zweiten Prozeßtag selbst aus freien Stücken geäußert:

das Gericht habe
"den Eindruck, daß die Zeugin [Wachendorff] psychische Probleme hat" 

Hans-Ulrich, endlich mal eine klare Ansage, Dein Wort in Gottes Ohr! Hätte jeder, der diese "Dame" kennt, auch ohne diesen absurden Prozeß schriftlich geben können...



Was gab es noch? 

Wer oder was war also heute im Gerichtssaal? Als Akteure traten heute neben dem Angeklagten und seinen (zeitweise zwei) Anwälten), einem irre(nde)n Richter, einem kleinen süßen Jungen mit Schmollmündchen als Staatsanwaltdarsteller, sowie einem bestellten Pöbler im Publikum. Doch dazu später. - Weiterhin einige Freunde von Adam Poznanski, zu denen sich zählen zu dürfen der Chronist durchaus stolz ist. Ansonsten aus dem Wachendorff-Clan die berüchtigte Sigrid Herrmann-Marschall, die eifrig mitschrieb, da sie ja Dr. Adam Poznanski ebenfalls - wie die verlogene Wachtel - angezeigt hat, und außerdem noch eine häßliche fette Schlampe mit - sorry, anders kann man es nicht beschreiben - negaholischer "Hackfresse"-, die seit drei Wochen das gleiche Holzfällerhemd trägt (jedenfalls war sie an allen drei Prozeßtagen damit "bekleidet", angeblich soll sie bei Facebook unter dem fake-nick "Chorus Ben Ami" ihr haßerfülltes antisemitisches Unwesen treiben).


Prozeß auf unbestimmte Zeit vertagt

Nach erneutem Befangenheitsantrag brach die schöne neue Scheinwelt der geordneten Gerichtsbarkeit zusammen. Richter Biernath entließ die Zeugin Wachendorff, weil sie einen "Nervenzusammenbruch" hatte. Sie und ihr "Zeugenbeistand", der Möchtegern-Schönling Michael Melchers (heute mal ohne jenen schwulen Seidenschal der beiden ersten Tage) rannten auch flugs aus dem Saal, wie auf der Flucht.

Weiters erhob sich groß Geschrey zwischen dem Richter, dem Verteidiger und dem Angeklagten. Der im Lauf eines halben Tages möglicherweise vom senilen zum altersdebilen Biernath gereifte "Richter" beleidigte den Rechtsanwalt Schmauß durch mehrfache Ansprache als "Herr Schmeiß", Poznanski wurde laut, RA Schmauß wurde laut...

...und daraufhin erscholl, mit donnerndem Gebrüll, aus der hintersten linken(!) Ecke des Gerichtsaals, aus dem letzen Winkel des Zuschauerraums, direkt neben der Tür, eine Stimme, die Dr. Adam Poznanski anschrie: "Halten Sie doch endlich mal die Schnauze!"


Die Ehre eines teutschen Gerüchts und die Prozeßführung eines Greises

Die Zuschauer erstarrten, alle Köpfe flogen zu dem Schreihals, einem Mittfünfziger mit faltigem Gesicht und im schlechtsitzenden billigen blauen 30-Euro-Anzug gekleidet, der blöde grinsend weiterschrie und dem Angeklagten sogar Schläge anbot, sich allerdings dann doch recht schnell verdrückte und nach dem Ende nicht mehr gesehen ward.

Normalerweise hätte ein Richter, der diese Bezeichnung verdient, einen solchen Störer sofort festnehmen lassen oder doch wenigstens zur Ordnung rufen müssen. Was in diesem Fall offenbar deswegen unterblieb, weil der dumme nichtsnutzige Schreihals zuvor in der Mittagspause im angeregten Gespräch mit dem Staatsanwalt DOKTOR Süß und dem Richter Blindniet gesehen worden war.

Was selbstverständlich nichts zu bedeuten hat und reiner Zufall ist.


Wie geht es weiter? 

Gegen den erkennenden Richter am Amtsgericht sind inzwischen - seit heute - mehrere Strafanzeigen wegen Strafvereitelung, Bestechung, Nötigung und Rechtsbeugung anhängig.

Im übrigen hat der zukünftige Ex-Richter Biernath dem Publikum(!) mitgeteilt, er werde den Prozeß sowieso nicht weiterführen, da er in den (wörtlich: "verdienten") Ruhestand gehe. Weiterhin wörtlich: "Mich sehen Sie hier nicht mehr". Eigentlich will er aber einen Prozeß führen.

Zuvor allerdings mußte dieser cholerische amoralische Gnom demnächst verrentete Richter noch die Sau rauslassen und per Gerichtsbeschluß festlegen, der Angeklagte habe sich einem psychiatrischen Gutachten zu unterziehen, da er nach Meinung des Gerichts eventuell "nicht" oder "vermindert schuldfähig" sei. Das mag dieser irre aggressive Greis komische "Richter" vielleicht für einen genialen Schachzug halten, doch es wird ein Rohrkepierer. Leider sieht unsere Justiz keinen Weg vor, einen offensichtlich durchgeknallten "Richter" zu mäßigen und zur Ordnung zu rufen und zur Besinnung zu bringen.


Unter'm Strich

Was sichtbar wurde heute in Frankfurt am Main: ein System, das emotionale Krüppel, moral- und hirnlose Parasiten - die sich für "Organe der Rechtspflege" halten - bedingungslos und straffrei durchfüttert, ist krank. Einfach nur krank. Daran werden auch Gutachten, Gegengutachten und (geschätzt) weitere drei Prozeßtage nichts ändern.

Wer über eine gewisse Lebenserfahrung verfügt, der hat bekanntlich schon Pferde vor der Apotheke kotzen und Schweine fliegen sehen. Was heute in Frankfurt flog, war allerdings eine gigantische riesengroße Mega-Sau.



Montag, 13. Mai 2013

Die Gerichtssprache ist deutsch!

Die deutsche Rechtspflege ist - wie die Fellpflege beim Haustier - schon was Tolles. Darüber hinaus einfach wichtig für Gesundheit und Hygiene, manchmal tut's halt ein bißchen weh. Aber insgesamt ist sie notwendig, sinnvoll, hilfreich; die Spielregeln sind ordentlich und klar. Meistens jedenfalls.


Bis auf die spannenden Ausnahmen selbstverständlich, zum Beispiel dann, wenn sich Gesetze ungeordnet überschneiden oder sich gar gegenseitig ausschließen, wie bei der
  1. Impressumspflicht nach § 55 Absatz 2 Satz 1 RStV ("Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer 1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat...") und der
  2. Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (gemäß EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG, umgesetzt in Deutschland durch das Freizügigkeitsgesetz/EU)
Bei solchen Widersprüchlichkeiten braucht es dann übergeordnete Instanzen, die erst die Klärung herbeiführen und das machen sie dann ja auch sehr gerne, gegen Gebührenrechnung.

Immer wieder gern wird daher als Einschlaflektüre, also zur Entspannung der Seele und zur Ordnung der Gedanken, wärmstens empfohlen: die StPO (Strafprozeßordnung), die ZPO (Zivilprozeßordnung), das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und natürlich insbesondere das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Dort lernt man was fürs Leben!


Non scholae sed vitae discimus

Dort lernt man auch was - für den aktuellen Prozeß der Bundesrepublik Deutschland gegen den jüdischen Arzt Dr. Poznanski - über die Psyche der Zeugin Wachendorff oder die gelegentliche Sprach- und häufig erkennbare Fassungslosigkeit des Richters Biernath.



Die Gerrrrichtssprrrache ist deutsch!

Jawollll, mein Führrrrrerrrr! - Das hat natürlich seinen Sinn, denn die Sprache, das Deutsche, ist schließlich das einzige, was die Deutschen verbindet, denn die Sache mit einer Identitätsstiftung qua "Volk" und "Nation" ist bei den Deutschen ja seit jeher etwas fraglich; im übrigen - und nur darauf kommt es hier an - ist die Verletzung des Grundsatzes des § 184 GVG ein absoluter Revisionsgrund!


This work has been released into the public domain by its author, Johannes Otto Först. This applies worldwide




Der Richter hat Recht! 

Insofern hatte der Richter Biernath natürlich in der Sache recht, als er den Angeklagten Dr. Adam Poznaski unterbrach und ihn rügte, als dieser die Zeugin, die "Kostümjüdin" Irena Wachendorff, anläßlich seiner Befragung, mit den Anfangsworten eines jüdischen Segensspruches ansprach und die Zeugin fragte, ob sie das Gebet zu Ende sprechen könne: "Baruch atah, Adonai Eloheinu, Melech haolam, asher kid'shanu...", worauf sie, die angebliche Vorbeterin einer jüdischen Gemeinde, ja hätte zu Ende führen können: "... b'mitzvotav, v' tzivanu l'hadlik ner shel Shabbat." Das können jüdische Vorschulkinder bereits dann sagen, wenn sie noch nicht schreiben können, weil sie es nämlich zu Beginn jedes Schabbats bereits im Mutterleib gehört haben.

Aber nein, zum einen durfte die "kostümjüdische"Zeugin vom jüdischen Angeklagten nicht - so Richter Biernath wörtlich - "examiniert" werden, zum anderen durfte sie nicht nach ihrer Religion befragt werden (was natürlich angesichts der angeblichen Beleidigung, die der Angeklagte verbrochen haben soll, ein schlechter Witz ist, überdies ebenfalls ein Revisionsgrund), und drittens gilt, wie gesagt:


Gerichtsverfassungsgesetz 15. Titel - Gerichtssprache (§§ 184 - 191a)
Gliederung
§ 184
Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet.
Fassung aufgrund des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 (BGBl. I S. 866) m.W.v. 25.04.2006



Frankfurt ist nicht jüdisch, Frankfurt ist nicht sorbisch

Deswegen hat man im Gerichtssaal gefälligst auch nicht zu jiddeln. Frankfurt am Main jedenfalls ist auch nicht sorbisch, Frankfurt an der Oder allerdings schon, wenn man das historische Siedlungsgebiet der Slaven betrachtet. Aber das spielt hier ja keine Rolle, obwohl die Wachendorffsche Ahnenforschung seitens des Chronisten noch nicht ganz abgeschlossen ist und durchaus Bezüge nach Osten aufweist. Und auch der Angeklagte Poznanski hat - wie sein Familienname nahelegt  - durchaus Verbindungen zum slavischen Sprach- und Siedlungsgebiet. Aber lassen wir's gut sein damit...



Man spricht deutsh! 


Halten wir fest, in Frankfurt am Main spricht man deutsch, sofern wir den mitteldeutschen Dialekt des Hessischen einmal als "Deutsch" verstehen wollen. Aber man kann auch noch mehr. Der Chronist, der prüfen wollte, ob er zur morgigen Gerichtsverhandlung (Tag drei) eventuell "seinen Hund, jene merkwürdige Mischung aus Reh und Polarfuchs, unter Umständen mitbringen könne" (dieses Zitat ist eine Hommage an Hanns Dieter Hüsch), wählte die Rufnummer der dortigen Zentrale, und hatte dann folgende polyglotte Endlosschleife über die Freisprecheinrichtung, bis er nach 16 Minuten und 25 Sekunden dieses öde Spiel beendete:
Guten Tag, Sie sind mit den Justizbehörden Frankfurt am Main verbunden. Derzeit sind leider alle Leitungen belegt, bitte haben Sie einen Moment Geduld. - Thank you for calling the Frankfurt Courthouses. All lines are busy at the moment. We will connect you as soon as possible. - Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld. Der nächste freie Mitarbeiter wird ihren Anruf entgegennehmen. - Wait a moment. The next staff member will answer your call.Guten Tag, Sie sind mit den Justizbehörden Frankfurt am Main verbunden. Derzeit sind leider alle Leitungen belegt... 
Inzwischen hat sich für den Hund ohnedies eine andere Unterbringung gefunden, sodaß sich die Frage also erledigt hat.





Wie ist das eigentlich mit dem Recht in Deutschland?

Besonders schön allerdings war - jenseits dieser oberflächlichen Sprachprobleme - eine Thematik, die so richtig bis in die Wurzel gehend das fragwürdige Rechtsverständnis des Richters Biernath - und, last but not least - seine offenbar brüchige Allgemeinbildung schonungslos ausleuchtete. Der Angeklagte Dr. Poznanski, der sich immer mal wieder darin gefiel, mit lateinischen oder griechischen Zitaten wider den Stachel zu löcken, brachte anläßlich einer wiederholten Unterbrechung seiner Rede durch den Richter die Sprache auf die Gewaltenteilung und auf Baron de Montesquieu, worauf Richter Biernath sofort "angestochen" lospolterte und dem Angeklagten über den Mund fuhr mit der nahezu genial sinnfreien Aussage: "Hier gilt deutsches Recht!"

Dies wirft ein Licht auf die Misere, die sich in diesem Prozeß abzeichnet; denn entweder ist der Richter gedanklich bereits im Ruhestand... - dann tut er sich mit einer derartig rüden Prozeßführung zum Abschied wirklich keinen Gefallen.



Allgemeinbildung und juristisches Fachwissen mangelhaft? 

Oder aber - und man weiß nicht, welche der beiden Möglichkeiten die schlimmere ist - sein akademisches Studium der Jurisprudenz, vermutlich in der zweiten Hälfte der Sechziger des letzten Jahrhunderts begonnen und Mitte der Siebziger abgeschlossen, hatte keine besonders gute rechtsphilosophische und rechtshistorische Grundlage. - Wenn er solche Details wie die Gewaltenteilung nicht einfach vergessen hat, weil es so lange her ist, daß er von John Locke und von Charles Baron de Montesquieu gehört hat...


Graphic of the German legal power organisation. 
I, the copyright holder of this work, release this work into the public domain. This applies worldwide.




Vergessen? Die Basis unseres Rechtsstaates?

Das allerdings wäre ganz übel. Denn Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu, gilt als der Vater des Gedankens der Gewaltenteilung, was ihn zu einem Übervater der Väter des Grundgesetzes macht. Das sollte man auch als Amtsrichter dermaßen verinnerlicht haben, daß man den bodenlosen Unfug des Satzes "Hier gilt deutsches Recht!" als Antwort auf das Stichwort "Montesquieu" eigentlich auch im Halbschlaf oder bei Volltrunkenheit erkennen sollte. 

Es sei denn, man will als Richter am Amtsgericht bewußt und gezielt zum Ausdruck bringen, daß einem die Gewaltenteilung in Deutschland - die unter anderem das nationalsozialistische "Großdeutschland" und die Bundesrepublik nicht ganz unerheblich voneinander unterscheidet! - mehr oder weniger scheißegal ist. Und das wiederum wäre dann fatal in einem Prozeß, in dem ein solcher Richter über die Anklage eines Staatsanwaltes, der sich auf eine erlogene und frei erfundene "Jüdin", auf eine gerichtsnotorisch verlogene Zeugin stützt, ein "Urteil" zu sprechen hat.

Ein deutscher Richter, der einen solchen Satz mit den hier ausgeführten Implikationen ausgerechnet einem Juden ins Gesicht sagt... - so etwas dürfte, wenn man das im Ausland wahrnimmt, größeres Interesse hervorrufen.

Und man wird es wahrnehmen, Herr Biernath!


Samstag, 11. Mai 2013

Oans, zwoa, gsuffa! - Die "Dienstliche Erklärung" des Richters Biernath

Da Frankfurt am Main  in der Nähe von Mainz am Rhein - wie es singt und lacht - liegt, ist man dort natürlich auch mit dem Karneval vertraut. Derzeit wird dieser zwar nicht offiziell gefeiert - die Saison geht ja bekanntlich erst am 11.11. um 11:11 Uhr mit der Schlüsselübergabe des Oberbürgermeisters an die Narren los - doch diese nicht ganz unbedeutende Information ist eventuell nicht bei jedem Frankfurter Würstchen angekommen.

Nehmen wir beispielshalber die "Dienstliche Erklärung" eines Frankfurter Amtsrichters. Mit diesem Schriftstück hat ein Richter, der wegen der Besorgnis der Befangenheit von der Verteidigung abgelehnt wird, schriftlich Stellung zu nehmen. Mit diesem Schriftstück hat ein abgelehnter Richter - der kleine "Gott" am Amtsgericht, der keinerlei Weisungsbefugnis unterliegt, egal, welchen Stuß er produziert - seinem "Dienstvorgesetzten", also dem Amtsgerichtspräsidenten, mitzuteilen, wie er selbst die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sieht.


Die "Dienstliche Erklärung" ist ein Psychogramm 

Sehr schön mischen sich hier Objektives und Subjektives, Inhalt und Form; es gibt einen objektiven Vorwurf, der gegebenenfalls mit Objektivem und mit Fakten zu entkräften ist; diese unterliegen natürlich der subjektiven Wahrnehmung und deren Verzerrung durch den Richter. Jede solche "Dienstliche Erklärung" ist übrigens nicht nur eine moralische Bankrotterklärung eines Richters - denn ein kluger Richter, der souverän und wirklich neutral agiert, wird erst gar keine Ablehnung wegen Befangenheit bekommen - sondern sie ist ebenfalls ein Psychogramm. Wie geht nämlich der "unfehlbare" Richter, der Zampano des Gerichtssaals, damit um, daß man ihn "ablehnt"? Wie reagiert er, wenn ein Richter - im Rahmen der StPO oder der ZPO - einmal der objektiv begründeten Kritik ausgesetzt ist?

Jeder Satz einer "Dienstlichen Erklärung" zeigt den Charakter und die Seele jenes Menschen, den man zum "Richter" berufen hat; dies übrigens mit besonders üppigem Salär, um ihn der Gefahr der Bestechlichkeit zu entheben.


Dumm, wenn man blöd ist

Die Verhandlungen, die der Richter Hans-Ulrich Biernath in Frankfurt zu leiten hatte, fanden am 29.04.2013 (Montag) und am 03.05.2013 (Freitag) statt. Dennoch entblödet er sich nicht, in seiner "Dienstlichen Erklärung" fälschlich, also wahrheitswidrig, zu schreiben:
"Es trifft zu, daß ich nach einer sich am 23.04.2013 (sic!) über einen Zeitraum von ca. sechs Stunden erstreckenden und am  3.5.2013 über einen Zeitraum von ca. drei Stunden erstreckenden Befragung der Zeugin Wachendorff durch den Angeklagten, der dabei seinen Verteidiger RA Schmauss wiederholt bei dessen Fragen unterbrach, um selbst Fragen zu stellen, den Angeklagten entsprechend der Rechtsprechung des BGH schließlich am 3.5.2013 gegen 11.00 Uhr darauf verwies, zukünftig Fragen an die Zeugin nur über den Verteidiger zu stellen.
Das Fragerecht wurde ihm nicht entzogen."

[Unterschrift]
Biernath
Richter am Amtsgericht  
(Hervorhebungen nicht im Original, sondern vom Autor K.L.) 


Gelogen, gelogen, die Kuh am Schwanz gezogen 

Es ist schon erstaunlich, wie manch einer auf die Idee kommt, eine öffentlich kontrollierte Realität fälschen zu wollen. Nehmen wir erst einmal die Fakten:

  1. die Verhandlung gegen Dr. Adam Poznanski begann am Montag, den 29.04.2013; am vorhergehenden Dienstag, den 23.04.2013, konnte der Angeklagte die Zeugin mangels Sitzungstermin und mangels Ladung der Zeugin nicht befragt haben, schon gar keine "sechs Stunden". 
  2. Am ersten Tag des Prozesses wurde dieser ca. gegen 12:00 Uhr für eine einstündige Mittagspause unterbrochen; er wurde tatsächlich dann aber erst gegen 13:20 Uhr weitergeführt. Um 17:25 wurde der erste Sitzungstag beendet. Es ist also eine Lüge, wenn Richter Biernath wider besseres Wissen behauptet, es habe eine "sich am 23.04.2013 (sic!) über einen Zeitraum von ca. sechs Stunden erstreckenden [...] Befragung der Zeugin Wachendorff durch den Angeklagten" stattgefunden. - Zwischen Beginn und Ende der nachmittäglichen Sitzung lagen (unterbrochen durch mehrere Pausen) lediglich ca. 4 (vier!) Stunden, und nicht, wie fälschlich behauptet, 6 (sechs). 
  3. Mehrmals im Verlauf des zweiten Prozeßtages wurde Richter Biernath vom Angeklagten gefragt, wann er wieder das Fragerecht erhielte; jedesmal erklärte der Richter - süffisant grinsend - und offensichtlich voller Genugtuung, er habe verfügt, daß dem Angeklagten "zukünftig" (wörtlich!) das Fragerecht "entzogen" (wörtlich!) bliebe, nämlich bis zum "Ende der Zeugenbefragung" (wörtlich!). Hämisch erklärte er dem Angeklagten auf dessen empörte Frage, ob er also gar nichts mehr in diesem Prozeß sagen dürfe, "doch, das letzte Wort haben Sie, das ist Ihr Recht als Angeklagter" (wörtlich!).  - Eidliche Aussage wird ausdrücklich angeboten. 
  4. Der Richter hat dem Angeklagten ausdrücklich und mindestens - auf Nachfrage - zweimal bestätigt "das Fragerecht entzogen" (wörtlich!), dazu hat er ersichtlich befriedigt gegrinst, sich dabei offensichtlich besonders schlau vorkommend. 


Was lernen wir daraus? 

Wir lernen: Richter sind auch nur Menschen; und manche Menschen haben eben einen miesen Charakter. Ferner: manche Menschen lügen wie gedruckt. 

Nur dumm, wenn man das öffentlich, unter Zeugen, und dann auch noch dermaßen dreist macht. 

Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen. Aber man darf natürlich das einer bereits formulierten Strafanzeige gegen den Richter Biernath - wegen Verdachts auf Bestechlichkeit (§ 332 StGB), Rechtsbeugung (§ 339 StGB), Strafvereitelung (§ 258 StGB) - hinzufügen. Denn irgendwann ist einfach Schluß mit lustig. 

Ich möchte nicht, daß "im Namen des Volkes" (zu dem ich zufällig eben auch gehöre) so jemand, der sich dermaßen unverschämt und machtgeil aufführt und dann auch noch so dreist lügt, ein "Urteil" spricht. Wir haben einen hoch entwickelten zivilisierten Rechtsstaat, und dessen Maßstäben hat sich auch ein "Richter am Amtsgericht" zu beugen. 



Donnerstag, 9. Mai 2013

Was macht eigentlich... - Henryk Broder?

Die aktuelle Situation des ultimativen Nonsens-Prozesses in Frankfurt - um Dr. med. Adam Poznanski und seine angeblichen "Beleidigungen" gegenüber Polenz, Wachendorff, Groth et.al., der inzwischen auch ein Prozeß gegen den selbsternannten Nahost-Experten der CDU Polenz wird und längst einer gegen die vieler amoralischer Lügen überführte Kostümjüdin Wachendorff geworden ist - zeigt mehreres, und einiges davon ist äußerst bedenklich. Es demontiert nämlich unseren Rechtsstaat.


Der Pate aus dem Münsterland 

Zum einen wird deutlich, wie  "Papa" Polenz, der große Vorsitzende - ZDF-Fernsehrat sowie außenpolitischer Ausschuß des Deutschen Bundestages - bundesweit in die Presse-Berichterstattung hineinregiert, aber auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft auf der Liste seiner Dienstboten zu haben scheint. Anders ist es kaum zu erklären, daß man dort offenbar Polenz' Strafanzeige gegen  Dr. Adam Poznanski "verschwinden" ließ. Anders ist es auch nicht zu erklären, daß man in Frankfurt einen inzwischen dreitägigen Prozeß um Lappalien führt, die sonst generell auf den Privatklageweg verwiesen werden. Anders ist es nicht zu erklären, daß man - ohne jedes "öffentliche Interesse" - einen gigantischen Feldzug gegen einen echten Juden führt, der eine gefälschte, krankhaft erfundene "Jüdin", wie die Hochstaplerin und gerichtsnotorische Lügnerin Irena Wachendorff, entlarvt hat. Anders ist es nicht zu erklären, daß Polenz, der diese infame Lügnerin geschützt hat, weil er sie benutzen wollte, sich nun plötzlich in dieser Sache so bedeckt hält.


Wo bleibt Broder?

Zum anderen fällt aber auch auf, daß eine - potentiell zentrale - Figur in diesem Spiel fehlt: der sonst so gern so präsente Journalist und Autor Henryk M. Broder läßt jegliche Anteilnahme an dieser causa vermissen, obwohl er ansonsten in Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen oder seinem Blog zu allem etwas zu sagen hat. Außer dem Umstand, daß er die "Meise von Remagen" wörtlich und öffentlich als "arme Sau" bezeichnet hat (was erstaunlicherweise nicht zu einer Anzeige der Schwindlerin Wachendorff und nicht zu einer Anklage seitens der den Rechtsfrieden verteidigenden Staatsanwaltschaft führte), und außer der Tatsache, daß er sich verständlicherweise gern mit juvenilen Nachwuchs-Journalistinnen zeigt, ist Henryk M. Broder trotz bekanntlich übermäßiger Kampfeslust und trotz bekanntlich besonders scharfer Formulierungskunst seinem Frankfurter Mitkämpfer gegen Haß auf Juden und gegen Haß gegenüber Israel bisher nicht zur Seite gesprungen. Wieso eigentlich?


United we stand divided we fall

Die beiden wären natürliche Verbündete gegen antisemitische Idioten, falsche Freunde Israels und verlogene Kostümjuden: beide wortgewaltig, beide kampferprobt, beide keineswegs zimperlich, beider Familien polnischer Herkunft. Beide sind Juden, im Gegensatz zur niederrheinischen Wachtel sogar echte. Oder?

Aber in Zeiten, in denen (ausgerechnet auch noch deutsche!) Christen zum Judentum konvertieren, um dann Rabbiner oder Generalsekretär der einzigen großen jüdischen Gemeindevertretung in Deutschland zu werden, ist das vielleicht normal. Bei Kommunisten hat man das seinerzeit "Unterwanderung" genannt und Willy Brandt hat dagegen das Berufsverbot erfunden; bei Konvertiten und Kostümjuden feiert man diese das Judentum im Kern zerstörende Unterwanderung heute jedoch als Zeichen von Modernität. Oder als "Friedenswillen", ganz im Sinn des vom Rassisten und Antisemiten Rudolf Steiner, den die Hochstaplerin Wachendorff so verehrt, gewünschten und geforderten Selbstauflösung des Judentums.

Tempora mutantur, nos et mutamur in illis.


Montag, 6. Mai 2013

Steiner (Antisemit) und Wachendorff (Kostümjüdin) - eine ideale Paarung?

Die kruden Gedanken des bekennenden Rassisten und Antisemiten Rudolf Steiner, die von seinen Anhängern zu dem schön klingenden Wort "Anthroposophie" aufgeblasen wurden, sind das gedankliche Fundament - das Wort "philosophische" zu verwenden wäre dann doch eine Beleidigung der gesamten abendländischen Philosophiegeschichte - der berüchtigten Waldorf-Kindergärten und -Schulen, in denen man vor allem seinen Namen tanzen lernt.

Steiner war übrigens, by the way, auch noch der Ansicht, er sei so eine Art "Messias", und die seiner Religion - der "Theosophie", also einer Abart des Christentums - anhängenden Jünger halten sich für die einzig wahren Christen (was natürlich die anderen christlichen Denominationen, wie die Katholiken, Protestanten, Baptisten oder Jehovas Zeugen also, ebenfalls tun).
"Steiner verwendet antijüdische Stereotype, wie sie aus anderer antijüdischer Polemik bekannt sind, begründet sie aber anthroposophisch. […] Steiners Antijudaismus ist strukturell bedingt – wie auch sein Rassismus. Es geht nicht um physische Vernichtung, aber um Elimination der kulturellen und religiösen Identität. Solche Lehren gab es aus unterschiedlichen Richtungen zu seiner Zeit – sie haben den Antisemitismus in Nazi-Deutschland ideologisch mit vorbereitet." 
Thesenpapier von Dr. Jan Badewien, Antijudaismus bei Rudolf Steiner?, Universität Paderborn, 23.01.02 


Gleich und gleich gesellt sich gern

Das könnte man nun als eine der üblichen und gelegentlich pilzrasenartig wuchernden megalomanen Neurosen zurechnen, wenn da nicht eine gewisse politische Vernutzung beabsichtigt und durchgeführt würde. Ein Beispiel soll hier pars pro toto vorgestellt werden. Es wäre auch weiter nicht der Rede wert, wenn sich da nicht immer wieder lustige Paarungen ergeben würden. Ergeben? Nein, es ergibt sich da nichts, das wird gemacht. Paarungen werden stets aktiv vorgenommen, von mindestens einem der Beteiligten, während der andere stillhält. Hier geht es um die Paarung, genauer gesagt um das beidseitig zwielichtige Paar Irena & Rudolf. Die Aktivität ist übrigens, da Rudolf seit dem 30. März 1925 von uns gegangen ist, durchaus einseitig.


Paarung, Hengst und Schale

Möglicherweise entwickeln sich an dieser Stelle - vorbewußt - bei einigen Lesern gewisse Assoziationen, die zwar nicht beabsichtigt, allerdings aber dann doch völlig unvermeidlich sind. Denn die Schale gehört nun mal zum richtigen Hengst dazu, meint jedenfalls ein gewisser Herr Adelung aus Leipzig:


Die Frage, um die es hier jedoch geht, ist eine andere: wodurch wird eine Kostümjüdin (geistig!) "befruchtet", und zwar ausgerechnet von einem Rassisten und Antisemiten? Oder anders gefragt: warum ist's ausgerechnet ein Waldorf-Kindergarten in Israel, an dem die gerichtsnotorische Lügnerin Wachendorff ihr Herz hängt? Wieso macht sie nicht einfach bei Neve Shalom mit, einem sehr viel älteren, bekannteren und erfolgreicheren Projekt von interkultureller Koedukation? 

Nein, es mußte eben Waldorf sein. Das ist der Punkt. 


Wenn der "Münsteraner Hengst" ins politische Spiel kommt 

Der Chronist versuchte, wenigstens einmal nett zu sein, indem er nämlich darauf hinwies, daß die zutrauliche Hinwendung des Polenz an die Wachendorff gerade keine sexuelle Komponente haben dürfte, indem er nämlich schrieb: 
Eigens zur Ehrenrettung einer verarmten, traurigen und mutmaßlich postmeno-pausalen Figur und ihrer dubiosen Spendenaktivitäten, schmeißt sich der Münsteraner Hengst in Schale und lässt sich, unter mutmasslicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte kleiner Kinder (s. Bild links), für die Belange der Frau IW und der Ziele ihrer Genossen ablichten. Die Gesichter der Kinder medienwirksam auf seiner berühmten Facebook-Pinnwand zu veröffentlichen war dann der bislang letzte Akt seiner prosemitischen Handlungen. Das ist kein Antisemitismus! Das kann allerhöchstens als westfälische Kadavertreue bezeichnet werden! 
(Originalzitat (incl. Hervorhebung und Verknüpfungen!) von Dr. Adam Poznanski, ut aliquid fiat, < Polenz der "Judeniker" > 

Der Satz ist so schön, daß man ihn - zumal er der zuletzt übriggebliebene Punkt eines gigantischen Schauprozesses ist, der gerade in Goethes Frankfurt stattfindet - durchaus noch einmal zitieren kann: "...zur Ehrenrettung einer verarmten, traurigen und mutmaßlich postmeno-pausalen Figur und ihrer dubiosen Spendenaktivitäten, schmeißt sich der Münsteraner Hengst in Schale...".

Dieser Satz dürfte noch viele Generationen von Germanistikstudenten beschäftigen und erfreuen! Pingelig, wie ich nun einmal bin, nehme ich aber noch das überflüssige falsche Komma heraus und trenne den medizinischen terminus technicus anders, nämlich gar nicht:  "...zur Ehrenrettung einer verarmten, traurigen und mutmaßlich postmenopausalen Figur und ihrer dubiosen Spendenaktivitäten schmeißt sich der Münsteraner Hengst in Schale..."; so ist das wirklich perfekt, besser kann man es kaum sagen.


Wann ist etwas eine Beleidigung? 

Heerscharen gut bezahlter Juristen und gesetzgebender Parlamentarier haben es noch nicht vermocht, diese Frage endgültig zu klären. Überlassen wir das also getrost dem BGH und dem Deutschen Bundestag. Fakt allerdings ist, daß die Kostümjüdin Irena Wachendorff sich - so ihre Aussage als Zeugin, also wahrheitsgemäß! - keinesfalls durch das epitheton ornans "postmenopausal" beleidigt gefühlt haben will (die Dame wird demnächst 52 Jahre alt), sondern allein durch das Wort "Hengst". So jedenfalls steht's im Gerichtsprotokoll (wenn es mit rechten Dingen zugeht in Frankfurt). Dieses Wort bezog sich allerdings - wie man aus rein physiologischen Fakten leicht erschließen kann - auf den CDU-MdB Polenz aus dem Münsterland (Pferde! Hengste!).

Wenn die Verteidigung ausgeschlafen ist, wird sie schon von allein darauf gekommen sein, daß das Gericht in Frankfurt offenbar ganz dringend der Unterstützung eines literarisch beschlagenen (Pferde! Hufe!) und philologisch kompetenten Gutachters bedarf, um die etwas unprofessionell geschriebene Klageschrift und noch mehr die Ausführungen der Verteidigung verstehen und würdigen zu können.

Und die eigentlich zu beantwortende Frage ist nicht die nach einer Beleidigung, die gar keine ist, sondern einzig und allein diese: wieso "muß" eine verlogene Kostümjüdin aus möglicherweise neurotischem Zwang Israel "retten"? Und wieso ausgerechnet auch noch mit einem Projekt der okkulten, esoterischen, rassistischen und antisemitischen Steiner-Tradition?


(Fortsetzung folgt)



postscriptum 

Aus gegebenem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß dieser Text u.a. unter dem Schutz des Kunstvorbehalt des Grundgesetzes Art. 5, 3 steht:




Samstag, 4. Mai 2013

Frankfurter Possen - oder: wenn's im Kopf mal aussetzt...

Sicher hat jeder von uns schon mal Aussetzer im Kopf gehabt. Flüchtigkeitsfehler und Fahrigkeit, kurzfristige Konzentrationsstörungen, wiederholte Wortfindungsstörungen; oft eine Streßreaktion aufgrund von Überlastung oder Erschöpfung, gelegentlich sind durchaus auch Kreislaufprobleme bei niedrigem Luft- und/oder Blutdruck ursächlich. Denkbar wären eventuell ebenfalls Amnesien aufgrund exzessiven Rausch- oder Suchtmittelgenusses.

Letzteres wollen wir natürlich beim Staatsanwalt Bloch, der am 29. April und am 3. Mai dieses Jahres so leidenschaftslos - ach was: lustlos! - das deutsche Volk gegen den bekannten Querkopf und Scharfdenker Dr. med. Adam Poznanski staatsanwaltlich zu vertreten vorgab, in Wahrheit aber wohl eher als Polenz'scher Ankläger zu erscheinen sich nicht scheute, keineswegs unterstellen. Im Gegenteil: wir schließen das mit dem Rausch- oder Suchtmittelgenuß bereits aufgrund fehlender äußerlicher Merkmale sowie aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung aus; ganz sicher hat dieser blasse Zeitgenosse weder die Neigung zu härteren Drogen - schon gar nicht zu illegalen - noch zu Nikotin oder Alkohol, er dürfte wohl eher der Kinderschokolade-Typ sein. Auch Spiel- und Kaufsucht scheinen fast nahezu  ausgeschlossen, selbst außerplanmäßige geschlechtliche Neigungen vermag sich der unvoreingenommene Betrachter bei dieser Person kaum vorstellen, selbst bei wildester Phantasie und äußerster Bereitschaft, gewagt oder gar ungehemmt zu denken...


Um so erstaunlicher... 

...was sich am zweiten Tag des sich zum Mammutprozeß entwickelnden Tribunals - das weitergeführt wird wegen, nachdem von sieben Punkten fünf eingestellt waren, angeblicher "Beleidigung" der gerichtsnotorisch multiplen Lügnerin Irena Wachendorff durch zwei seiner Formulierungen - dann allerdings ereignete, das ließ das Publikum erstarren, den greisen Richter irritiert und desorientiert blinzeln, und den Angeklagten Dr. Adam Poznanski zornig aufspringen.


Ganz neu: der Staatsanwalt duzt den Angeklagten

Unvermittelt begann der Staatsanwalt Bloch nämlich, den Angeklagten mit "Du" anzureden. 


Dr. Poznanski: "Haben Sie mich eben geduzt?" 
StA Bloch: "..." (wird blaß) 
Dr. Poznanski: "Also, das will ich jetzt wissen! Haben Sie mich eben geduzt?" 
StA Bloch: "..." (wird rot)  
Dr. Poznanski: "Also, hohes Gericht, ich bitte darum, das jetzt hier sofort zu klären!" 
Richter Biernath: "..." (sieht zum StA Bloch)
StA Bloch: "..." (rutscht unruhig auf dem Stuhl herum) 
Dr. Poznanski: "Herr Staatsanwalt, kennen wir uns von früher? Sind wir uns schon begegnet? Oder warum duzen Sie mich? "
StA Bloch: "..." (schüttelt stumm den Kopf, wühlt nervös in seinen Unterlagen)
Dr. Poznanski:  "Ach so, Sie meinen, den Juden kann man ja duzen, oder?! Dann sagen Sie vor einem deutschen Gericht demnächst doch gleich: 'Hey Jude'!" 
StA Bloch: "...nein..."  
Richter Biernath: "Also, Herr Staatsanwalt, vielleicht entschuldigen Sie sich einfach für Ihren Versprecher...?!"  
StA Bloch: "Ja, Herr Dr. Poznanski, ich entschuldige mich dafür, daß ich Sie mit 'Du' angesprochen habe." 
Dr. Poznanski: "Angenommen." 


Sprach's, und fuhr fort in seinem Vortrag. Allein dieses unterirdische Erlebnis war den Aufwand, diesem Jahrhundertprozeß (wegen § 185 StGB!) Zeit und Energie zu widmen, durchaus wert. Aber was hat unseren Staatsdiener hier geritten? Eine freudsche Fehlleistung? Der Wunsch nach Nähe? Friedenssehnsucht?


Das Fehlverhalten und die Dienstaufsicht 

Das ganze Ereignis wird selbstverständlich dem Dienstherrn des Herrn Bloch zur Kenntnis gegeben werden. Denn möglicherweise liegt hier - bei allem notwendigen Respekt - eine mentale oder psychische Erkrankung vor, die allein wegen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seinen Beamten dringend der Anamnese, der Diagnose und gegebenenfalls dann eben auch einer spezifischen Therapie bedarf.

Dieser Staatsanwalt ist zwar in Kürze im Erholungsurlaub, doch man sollte schon wirklich alle möglichen Quellen solchen erheblichen Fehlverhaltens prüfen. Und dann eben auch radikal abstellen. Im Namen des Volkes, vor allem aber im Sinne einer wirklichen Rechtspflege. Schließlich wollen wir doch weiterhin zivilisiert miteinander umgehen, auch vor Gericht. Oder?


Adam Poznanski hat Fragen an die Zeugin Wachendorff

(Erster Verhandlungstag, nachmittags 13:00 - 17:30 Uhr)

Nachdem das deutsche Volk in Gestalt des deutschen Staatsanwalts Weißnichtwie unter dem Vorsitz des deutschen Richters am Amtsgericht Biernath gegen den Angeklagten Dr. med. Adam Poznanski (deutscher und israelischer Staatsbürger, Jude und Atheist zentralpolnisch-semitischer Provenienz) wegen angeblicher Beleidigungen, übler Nachrede bzw. Verleumdung zu Lasten der Frau Irena Wachendorff (Violinlehrerin und Kostümjüdin) und der Frau Annette Groth (Mitglied der SED-Nachfolgepartei DIE LINKE und Mitglied des Deutschen Bundestages) einen halben Gerichtstag (drei Stunden) verhandelt hatte, ging es nach der Mittagspause weiter mit der Befragung der ersten Zeugin der Anklage, der "Geschädigten" Irena Wachendorff (51) aus Remagen, von Beruf Musikpädagogin, nicht verwandt oder verschwägert mit dem Angeklagten.

Gepeto Ilustración original de Enrico Mazzanti para la edición de 1883
de Storia di un burattino (license: public domain)


Der Richter fragte die Zeugin Wachendorff nach der Belehrung, daß sie vor Gericht auch dann wahrheitsgemäß antworten müsse, wenn sie nicht vereidigt sei, da sie sich sonst auch ohne Vereidigung strafbar mache, ob sie das verstanden habe. Ja, habe sie. Ob sie - das müsse sie aber nicht beantworten - Angaben zu ihrer Religion machen wolle, ja, das wolle sie, sie sei Jüdin...


Was macht man mit einem Richter, der es nicht versteht?

Es ist wirklich mißlich, wenn ein Richter nicht versteht, daß es hier im Kern um eine entweder wahre oder eben unwahre Sachbehauptung geht, tertium non datur. Entweder ist Frau Wachendorff Jüdin oder sie ist keine,  tertium non datur. Ist sie tatsächlich Jüdin, dann darf sie beleidigt sein, wenn man sie Kostümjüdin nennt, ist sie keine Jüdin (sondern "fühlt" sich nur so und wäre gern eine, warum auch immer), dann ist es wahrheitsgemäß, wenn man sie so bezeichnet: als Kostümjüdin. Wahr oder falsch, tertium non datur. Daher ist es schon ein Formfehler und ein Revisionsgrund, wenn der Richter der Zeugin sagt, sie müsse darauf nicht antworten. Das bedeutet nämlich, daß dem Angeklagten der Wahrheitsbeweis seiner Behauptung "Kostümjüdin" verwehrt wird; er hat dann gar keine Chance, sich zu verteidigen, sondern ist auf die "Gnade" eines Gerichts angewiesen. Vermutlich wird das der Richter Biernath auch nach vier Verhandlungstagen noch nicht verstanden haben, der drollige Staatsanwalt Weißnichtwie wahrscheinlich auch nach weiteren nicht. Manche begreifen's nie, andere brauchen eben noch länger. Natürlich ist das auch eine Frage der Intelligenz...


Wie von der Tarantel gestochen 

Die Zeugin Wachendorff hat nur auf ihr Stichwort gewartet. Ja, natürlich will sie über ihr jüdisches Judesein sprechen, ist dies doch ihr Lieblingsthema. Sie springt auf, will - nach Erlaubnis des Gerichts - nach vorne zum Richtertisch eilen, um ihre "Beweise" vorzulegen. Für den Unkundigen: normalerweise ist ein solcher Beweis die Geburtsurkunde von Eltern oder Großeltern, der Ausweis über die Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde, oder die Anerkennung durch ein beth din, ein Rabbinatsgericht. Auch die Anerkennung als überlebende Verfolgte des NS-Regimes wäre denkbar. Doch was legt Frau Wachendorff vor? Kaum zu glauben, aber sie hat ein paar undatierte Fotos ("die sind etwa 30 Jahre alt", erläutert sie), die angeblich sie abbilden, auf denen sie - folglich im zarten Alter von Anfang Zwanzig - einen sogenannten "Davidstern" als Halsschmuck trägt.

Der Richter ist sichtbar unzufrieden: "die Photos sind ja nicht einmal datiert, das sind doch keine Dokumente". Madame zieht jetzt aber ihren Trumpf aus der Tasche: eine schriftliche Erklärung eines Lehrers aus ihrem Gymnasium, er könne bestätigen, daß Fräulein Irena ihm erzählt habe, daß ihre Eltern aus jüdischer Familie seien. - Man möchte vor Fremdscham im Boden versinken ob solcher "Beweise". Frau Wachendorff versichert jedoch naiv und unbeirrt: "Ich kann noch ganz viele solcher Bestätigungen bringen!" Juristen nennen das "Hörensagen", und es ist kein Beweis. Für nichts!

Nein, eine Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde ist übrigens nicht darunter. Aber das hingegen glaubt man gern: solche "Bescheinigungen" gibt es wie Flyer von Pizza-Lieferdiensten... - oder "Persilscheine" nach 1945, um mal wieder den historischen Bogen zu schlagen.


5 janvier 2013 (Don-vip, CC BY-SA 3.0)



Drei Stunden Fragerecht - und der Doc nutzt das auch! 

Nachdem die Zeugin Wachendorff also ihre "Beweise" vorgelegt hat, darf der Angeklagte Dr. med Adam Poznanski sie befragen. Und das tut er sehr gern und sehr gekonnt, drei Stunden lang. Abwechselnd mit seinen beiden Strafverteidigern. Allein die Aktion dieses Trios ist ein Genuß rhetorischer Darbietung und taktischer Inszenierung.

Allerdings fuhrwerkt der Richter Biernath hier immer wieder dazwischen, weist etliche Fragen als angeblich "unzulässig" zurück, da sie die "Privatheit" der Zeugin beträfen. Wie gesagt, der Mann hat es nicht begriffen, daß er einem Angeklagten allein damit bereits die Verteidigung gegen den Vorwurf der Beleidigung (Stichwort "Kostünjüdin") unmöglich macht, daß er keine objektive Prüfung der Sachbehauptung zuläßt, und zu dieser gehört eben auch die Befragung der Zeugin nach den objektiven Gründen ihrer Religionszugehörigkeit: Jude ist man allein durch Geburt einer jüdischen Mutter oder durch anerkannte Konversion, tertium non datur.

Wenn der Richter eine Frage zuläßt, mault allerdings der "Rechtsbeistand" der Zeugin dazwischen, zappelt, verdreht die Augen, stöhnt oder gibt seltsame Geräusche von sich. Dem augenscheinlich halbblinden Richter scheint's egal zu sein oder er bekommt es gar nicht mit. Jeder andere - auch aus dem Publikum - wäre schon "zur Ordnung gerufen" oder des Saales verwiesen worden.

Machen wir es kurz: Frau Wachendorff darf ab sofort öffentlich als gerichtsnotorische Lügnerin bezeichnet werden, da sie folgende Aussagen - laut Strafprozeßordnung notwendigerweise wahrheitsgemäß, da strafbewehrt - macht.
  • Nein, sie hat nicht in der IDF gedient... - Lüge! 
  • Nein, sie hat nie in Israel gelebt ... - Lüge! 
  • Nein, sie hat nie die israelische Staatsbürgerschaft erworben... - Lüge! 
  • Nein, sie hat nie "traumatisierte" Kinder in Gaza betreut... - Lüge! 
  • Nein, ihr Vater war nie in der NS-Wehrmacht ... - Lüge! 
  • Nein, ihre Mutter war nie im KZ, weder in Auschwitz noch sonstwo... - Lüge! 
Angeblich soll der Großvater der Zeugin Wachendorff, also der Vater der Mutter von Irena Wachendorff nach Auschwitz verschleppt gewesen und dort ermordet worden sein, was noch zu prüfen sein wird. Da die Nazis sehr präzise Buch geführt haben und es dazu ausreichend Dokumentationen gibt, läßt sich diese neue Angabe der Zeugin verifizieren oder falsifizieren. Im zweiten Fall wäre das eine uneidliche falsche Aussage vor Gericht. Das würde teuer...





Rotweinmalerei. Pinocchios Heimweg.
Mit Tusche und Rotwein auf Bütten gemalt. (Trautner-kunst, CC BY-SA 3.0)


Verein oder nicht Verein? Das ist hier die Frage! 

Ein anderer Punkt war die juristisch äußerst interessante Geschichte um einen deutschen Unterstützungs- und Spendensammelverein, den Frau Wachendorff  als Vorstandsvorsitzende leitet. Dieser Verein hat sich zum Ziel gesetzt, Gelder zu sammeln für den israelischen Waldorf-Kindergarten "Ein Bustan". Abgesehen davon, daß allein die Gründungsgeschichte dieses Vereins, seine Namensänderungen, seine Satzungsänderungen und seine dubiose Satzung äußerst fragwürdig gewesen wären, auch hier hat das Gericht erneut den Kontext nicht erfaßt.

Der Angeklagte Dr. med. Poznanski deckte dies alles aber - danke perfekter Vorbereitung und tiefgründiger Dokumentation - auf und beantragte, unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs, der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Steuerhinterziehung (i.e. Hamas) die Zeugin Wachendorff und ihren Rechtsbeistand unverzüglich noch im Gerichtssaal zu verhaften.

Die Wirkung auf die Wachendorff war logischerweise immens; ihre Entrüstung war gespielt, in ihren Augen sah man nackte Angst. Der Richter lehnte zwar den Antrag der Verteidigung ab, doch die heilsame Wirkung dieses Schazugs blieb. Immerhin wurden sämtliche Fragen an die Zeugin, die sich auf den eingetragenen oder nicht eingetragenen Verein, dessen korrekter Name ebenso unklar blieb wie die Frage, ob er denn nun als gemeinnützig anerkannt wurde oder nicht (und vor allem: ab wann!), ab sofort nicht mehr zugelassen, da Frau Wachendorff nun als Beschuldigte wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs, der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Steuerhinterziehung von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung geführt wird. Daher wirkte jede aus diesem Grund abgelehnte Frage - ein Zeuge muß eine Frage nicht beantworten, wenn er sich damit selbst belasten könnte - als neuer Nagel am Sarg der angeblichen "Friedensfreundin".

Spätestens hier dürfte der Zeugin Wachendorff bewußt geworden sein, daß der Münsteraner CDU-Abgeordnete Ruprecht Polenz sie nicht "gefördert" hat, sondern sich ihrer vor allem bedient hat. Und es dürfte ihr bewußt geworden sein, daß sie nun wirklich zwischen allen Stühlen sitzt.






Das Ende ist nah... 

jedenfalls das Ende des ersten Verhandlungstages. Doch ein Abschluß des Verfahrens ist nicht in Sicht, nicht einmal die Befragung der ersten von drei Zeugen konnte abgeschlossen werden. Die verschlissene Protokollantin wurde ausgetauscht, Richter Biernath und Dr. Poznanski fallen sich gegenseitig ins Wort, wobei die Sympathie des Publikums eindeutig auf Seiten des Docs ist, zumal sich der Richter wirklich immer öfter danebenbenimmt und sich als äußerst parteiisch zeigt.

Eine zweite und dritte Zeugin aus dem wachendorffschen Dunstkreis, nämlich eine gewisse Frau Rebecca Pini-Usun (Offenbach),die seit 11:00 Uhr auf dem Flur mit ihrem iPad daddelte, und eine Christiane Schuricht (Hannover),  wurden dann um 17:00 Uhr ohne Zeugenanhörung entlassen.

Unter'm Strich war das alles eine äußerst miese Darbietung einer offenbar aus Münster und/oder Berlin ferngesteuerten Staatsanwaltschaft und eines gedanklich bereits pensionierten Richters. Der Gewinn - sowohl für die Rechtspflege als auch für das Publikum - war also ausschließlich dem trio infernale der Verteidigung und der mit ihren lausigen Lügen zerschellenden Zeugin Wachendorff zu verdanken.

Es roch alles sehr nach Hornberger Schießen, doch der Spaßfaktor war insgesamt immens.


Freitag, 3. Mai 2013

Die Wachendorff macht mich noch verrückt mit ihrer Dr.-Po-Neurose

(Zweiter Verhandlungstag) 

Machen wir mal einen Zeitsprung. Ja, ich setze voraus, daß der geneigte Leser das kann. Denn wer das nicht kann, der sollte keinen Kontakt pflegen zu neurotischen Personen (nein, damit meine ich ausdrücklich NICHT mich!)

Der Zeitsprung ist einfach notwendig, weil ich heute, beim zweiten Prozeßtag gegen Dr. med. Adam Poznanski - den ich, wenn ich das mal in Parenthese hier expressis verbis anmerken darf - stündlich mehr zu schätzen beginne, mehrere Erlebnisse und dadurch auch Erkenntnisse hatte, die unbedingt raus müssen.

Begründung fürs Protokoll:
  1. Bekanntlich bin ich ein alter Mann und habe ein schwaches Gedächtnis.
  2. Außerdem bin ich Choleriker und bekäme einen ulcus ventriculi, wenn ich meine Emotionen nicht zur Sprache bringen dürfte.
  3. Ferner bin ich dominanter Machtmensch und will das jetzt einfach mal sagen. 
Das Schönste zuerst, das Beste zum Schluß.


Das Schönste zuerst 

Zu Beginn einer der ungezählten Verhandlungspausen heute fragte mich der Richter am Amtsgericht Biernath unvermittelt (ich saß im Publikum, benahm mich wie gewohnt unauffällig-anständig, und machte gelegentlich in einem DIN-A4-Schreibblock Notizen, mithilfe der antiken Technik Papyrus-Stift-Schreiben) und war somit die verfassungsmäßig garantierte "Öffentlichkeit", ob ich von der Presse sei. Da ich als Individualist, Querdenker und Querkopf keine Art von Druck mag, sagte ich - dies zudem auch der Wahrheit (und nichts als der Wahrheit) entsprechend - ich sei lediglich privat hier, obwohl ich durchaus gelegentlich hobby-journalistisch tätig sei.

Ich meine, dies ist ein freies Land, mit einem derzeit noch freien Internetzugang, und da schreibe ich schon mal dies oder das, nicht wahr? Man findet das übrigens - nur als steuersparender Hinweis für "Strafverfolger", wenn man "Kay Lorey", "Kavenzmann", "Ka-Mann", "équipe", "iCerberus" oder "Institut für Berufliche Fort- und Weiterbildung Rhein-Main-Neckar e.V." (Achtung, juristisch nicht korrekter Kurzname!, Der lange korrekte lautet, aufgrund Vorgabe durch das zuständige Registergericht "Institut für berufliche Fort- und Weiterbildung Rhein-Main-Neckar  - Verein für Integrationsmaßnahmen am Arbeitsmarkt e.V.", aber das nur nebenbei) in eine Suchmaschine eingibt, die muß - by the way - ja nicht immer nur Google heißen, ich mag auch den traffic von anderen Seiten...

Egal. Der Richter Biernath war's zufrieden, verhaftete mich also nicht wegen Mitschreibens im Gerichtssaal, und es wäre soweit okay gewesen beziehungsweise seine Neugier befriedigt... - wenn....


Ja, wenn...

Wenn da nicht dieser sogenannte "Staatsanwalt" Weißnichtwie, ein formlos-blasser unscheinbarer Vierziger, der angeblich "Bloch" heißt (was ich nicht verifiziert habe, da dies ein klassisch jüdischer Familienname aus dem alemannischen Raum ist - Welsch, Bloch usw. - und ich kein neues Faß aufmachen möchte), sprang dienstbar eilfertig hoch, auf die Frage des Vorsitzenden Richters nach meiner Pressetätigkeit, überreichte ihm (zwölf Stunden nach Veröffentlichung gestern abend!) einen Ausdruck meines Blogs "Das deutsche Volk gegen Dr. med. Adam Poznanski   -  (Erster Verhandlungstag, vormittags 09:00 - 12:00 Uhr)" und wies den Richter Biernath ausdrücklich darauf hin, daß ich "die Parkzettel im Auto der Zeugin" fotografiert hätte...

Hier hatte ich meinen ersten nur innerlich sichtbaren Lachkrampf. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter weiß ich natürlich, was man veröffentlichen darf und was nicht. Die Ausdrucke eines Parkautomaten sind eindeutig nicht geschützt nach dem BDSG, und das Zulassungs-Kennzeichen des oberen Mittelklassewagens der Kostümjüdin oder ihres sich für besonders schön haltenden zähnebleckenden Anwalts war of course ausgepixelt worden. Also, mein liebes Staatsanwältlein, was erregt Dich denn so? Ich zitiere nur aus öffentlich zugänglichen Quellen und anonymisiere besonders geschützte persönliche Daten, wie ein KFZ-Zulassungskennzeichen.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter grüßt Staatsanwalt (Symbolfoto) 


War das eine Übersprungshandlung, weil Dir der Richter nahegelegt hatte, Dich beim Angeklagten zu entschuldigen, daß Du ihn, den widerspenstigen Juden - und das als Staatsanwalt, also als Vertreter des gesamten "Deutschen Volkes" - während der Verhandlung mit "DU" angesprochen hast? Auch hier wieder: Freud läßt grüßen! Dein lapsus linguae wird noch Gegenstand psychologischer Dissertationen werden, das verspreche ich Dir, Blöchlein!


Das Beste zum Schluß

Frau Wachendorff, die fake-Jüdin (auf deutsch also "Kostümjüdin), war vom Angeklagten Dr. med. Poznanski - als ihm der Richter noch nicht das Fragerecht entzogen hatte - gefragt worden, warum sie vor ihm, dem Juden, Angst habe. Und warum sie dermaßen zickig diese Angst inszeniere? - Letzteres ist meine Formulierung, nicht seine.

In dieser Phase gab es interessante Einblicke in die Psychostruktur der miesen Lügnerin Wachendorff, die bereits mehrfach und aktenkundig der Lüge überführt wurde, es aber seltsamerweise als beleidigend und als ehrenrührig empfindet, als "Lügnerin" bezeichnet zu werden. Eine solche Distanzierung des eigenen Selbsterlebens einerseits von der objektiven Realität andererseits ist natürlich eine Form pathologischer Wahrnehmungsstörung. Meist neurotischen Ursprungs, und so gut wie immer therapieresistent, falls sie nach der Pubertät auftritt.

Der Richter Biernath hat dies offenbar erkannt, daraufhin allerdings nicht so gehandelt, wie es die StPO und der Anstand geboten hätten: die Zeugin Wachendorff als neurotische Lügnerin zu bewerten und ihre Aussagen als generell "unglaubwürdig" zu verwerfen. Aus seiner Fürsorgepflicht heraus hätte er die Befragung der Zeugin sofort abbrechen und ihre Aussagen für nicht relevant erklären müssen.

Statt dessen sagte er nur (wörtlich, das werde ich - für den Fall, daß das Gericht das Protokoll fälscht - unter Eid aussagen!): 

  • das Gericht habe "den Eindruck, daß die Zeugin [Wachendorff] psychische Probleme hat" 


Bingo! Herr Biernath, es ist immer schön für mich, wenn ich Akademiker (und, wie hier, Volljuristen!) sozusagen in statu nascendi bei ihrem Erkenntnisgewinn erleben darf. Das ist das Schöne, was ich beim coaching immer wieder erlebe, und jetzt auch noch bei einem toitschen Richter, der dieses Jahr verdient (oder auch nicht) seinen Ruhestand antreten wird.

Sie haben es begriffen und wunderschön formuliert und in ein Gerichtsprotokoll gebracht: 


Die

Frau

ist

...krank... 



Gid Shabbes nach Remagen!


Sorry, das mußte ich jetzt auch mal "lyrisch" sagen. Habe ich bei der Kostümjüdin gelernt, und die hat es von Erich Fried abgeguckt. Aber das ist wieder ein anderes Kapitel. Hier geht es um die widerlich verlogene Kostümjüdin, nicht um die begabungsfreie Möchtegern-Lyrikerin.


Ach, fast hätte ich es vergessen: da sie das - gerichtlich protokolliert - ausdrücklich nicht als beleidigend empfunden hat, darf ich sie auch öffentlich - und das tue ich hiermit gern - als post-menopausale Möchtegern-Lyrikerin bezeichnen. Mich macht das zwar zum "Sexisten", aber das ist mir so hoch wie breit, denn ich bin schon so vieles zwischen "Ziofascho" und "Rassist", da stecke ich die Aversionen solcher wirklich miserabel gefaketen Kostümjuden wie die Wachendorff eine ist locker weg.


Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.

Shabbat shalom le kulam & happy weekend!



Donnerstag, 2. Mai 2013

Das deutsche Volk gegen Dr. med. Adam Poznanski

(Erster Verhandlungstag, vormittags 09:00 - 12:00 Uhr)

Eigentlich war alles vorbei, bevor es richtig angefangen hatte. Das Hohe Gericht zu Frankfurt am Main hatte - Freud läßt grüßen - in die Hammelsgasse geladen. Zu verhandeln waren sieben Punkte, die dem bekanntermaßen streitbaren und keineswegs maulfaulen Angeklagten Dr. med. Adam Poznanski zur Last gelegt wurden.

Der Angeklagte hat übrigens ebenfalls bereits den ersten Prozeßtag aus seiner Sicht beschrieben, und zwar mit jener Mischung aus Sarkasmus und Selbstironie, die man bei ihm stets voraussetzen darf:  "Sorry für den wenigen Humor heute, aber die Jurisprudenz dieses erst vor ca. 200 Jahren von den Bäumen gekletterten Stammes kann einen echt abturnen."


Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede

Es fühlten sich mehrere Personen von Äußerungen, die Adam Poznanski im Internet, vor allem auf Facebook und in seinem Blog "ut aliquid fiat" getätigt hatte, sowohl verleumdet als auch beleidigt, der Staatsanwalt hatte also - und das bei Delikten, die normalerweise als "nicht im öffentlichen Interesse liegend" auf den Privatklageweg verwiesen werden - tatsächlich eine Anklage nach §§ 185ff StGB erhoben, die allerdings mehr schlecht als recht formuliert war.

Und genau deswegen war im Prinzip alles am Anfang bereits vorbei: der vor allem durch schnörkelloses understatement und eine gepflegt leise Sprechweise punktende Strafverteidiger Rechtsanwalt Frank Schmauß - einer der beiden Verteidiger von  Adam Poznanski - erklärte gleich nach Eröffnung der Sitzung durch den Richter am Amtsgericht Hans-Ulrich Biernath (Jahrgang 1948) und noch vor(!) Verlesung der Anklageschrift, er beantrage, daß die Anklageschrift nicht verlesen werden solle, da sie so unbestimmt sei, daß der Angeklagte gar nicht wisse, wogegen er sich verteidigen solle. Der Staatsanwalt schnappte schon hier hörbar nach Luft, dem Richter wurde abwechselnd heiß und kalt, seiner Gesichtsfarbe nach zu urteilen.

Wie bei der Schmerztherapie: hoch dosiert einsteigen!

Das war eine nette Kriegserklärung, die beim Richter auch genauso ankam; damit war die Richtung der Verhandlung und der Tonfall zwischen Gericht und Angeklagtem für die nächsten Stunden programmiert. Man trat sich gegenseitig rhetorisch ans Schienbein, womit aber auch von Minute zu Minute deutlicher wurde, was dem Richter fehlte: Souveränität und Gelassenheit. Sowie ebenfalls auch noch - wie sich später an den Sachthemen rund um Judentum zeigen sollte - Sachkenntnis und historisches Bewußtsein.

Dies wurde also der Nebenkriegsschauplatz, auf dem der rhetorisch wie intellektuell leicht hinterherhinkende Richter keinen Fuß mehr auf den Boden bekam gegen einen versierten Wortfechter, der lediglich qua Struktur einer deutschen Gerichtsszenerie und aufgrund der StPO selbstverständlich formal unterlegen war; so ist das Spiel, so ist das Leben. Dieses Gerangel führte zum einen dazu, daß der Richter dem Angeklagten öfter ins Wort fiel als dieser dem Richter, daß der Richter sich aber genau dies umgekehrt verbat. Zum anderen aber bewirkte es bei dem pensionsreifen Richter, der blind und taub wirkte, eine erhebliche Steigerung seines Blutdrucks. Seinen Machtanspruch verdeutlichte er daher durch etwa fünfzehn "Rufe zur Ordnung" innerhalb dreier Stunden, eine Art "Gelbe Karte", wobei er einmal sogar - und das schreiend vorgetragen - dem Angeklagten eine sofortige Ordnungshaft per unmittelbar im Gericht vollzogener Verhaftung andiente, wegen angeblicher Mißachtung des Gerichts. Der Angeklagte nahm solche Ausbrüche stoisch hin, mit Bemerkungen wie "in diesem Leben wird das nichts mehr mit uns, Herr Biernath."


Worum ging es eigentlich konkret in dieser Verhandlung?

Der Hintergrund war, daß drei Zeugen der Anklage und Anzeigeerstatter, nämlich
  • MdB (CDU) Ruprecht Polenz, Münster 
  • Irena Wachendorff, Musiklehrerin, Remagen, und 
  • MdB (Die Linke) Annette Groth, Besatzungsmitglied des Palli-Terror-Schiffes "Mavi Marmara", das beim Versuch, die völkerrechtskonforme Blockade des Gaza-Streifens durch Israel zu durchbrechen, um dorthin Massenvernichtungswaffen zu liefern 
sich vom Angeklagten Dr. med. Adam Poznanski, beleidigt, verleumdet, und teilweise sogar mit dem Leben bedroht sahen. Letzteres dann insbesondere Frau Groth, als sie nämlich öffentlich lesen mußte, daß der Angeklagte den israelischen Grenzschützern, die den illegalen angekündigten "Marsch auf Jerusalem" zu verhindern hatten, vorher in einem offenen Brief mit Blick auf eine der Rädelsführerinnen, besagte MdB Groth, schrieb: "das ist die Zielperson!" - Hier, um es vorwegzunehmen, zeigte sich auch die philologisch-mentale Beschränktheit der Staatsanwaltschaft, da der Angeklagte erst erklären mußte, daß "Zielperson" nicht etwa einen Mordaufruf bedeutet, sondern ein terminus technicus etwa von Personenschützern oder Detektiven ist.

Die Strafanzeige des Münsteraner Hamas-Verharmlosers und Ahmadinedschad-Freundes Polenz war leider und erstaunlicherweise der Staatsanwaltschaft verlorengegangen, jedenfalls war sie in den Akten nicht mehr aufzufinden. Wer die Pingeligkeit deutscher Behörden - insbesondere der Justiz - kennt, der kann hieraus seine eigenen Schlüsse ziehen, wie weit nämlich der CDU-Arm eines Vorsitzenden des außenpolitischen Ausschusses des Bundestags offenbar reicht. Vielleicht war die Anzeige als solche dem Facebook-Junkie Polenz dann doch etwas peinlich?


Pubblicità della prima edizione di "Le Avventure di Pinocchio"
pubblicata il 14 febbraio 1883 nel giornale "Corriere del Mattino" 



Die silberlockige Wachtel vom Rhein und ihre Lügenmärchen - das Beste zum Schluß! 

Blieb also nur noch übrig: eine sogenannte "Kostümjüdin" namens Irena Wachendorff, die weder jüdischen Glaubens noch jüdischer Abstammung ist, sich vom Angeklagten dadurch beleidigt fühlte, daß er sie in dieser Weise bezeichnet hatte. Nun sollte sogar ein deutscher Amtsrichter begreifen, daß es nicht beleidigend sein kann, jemandem, der z.B. weißer Hautfarbe ist, mitzuteilen, er sei nicht schwarz. Wie also jemand, der zwar behauptet, es aber nicht belegen kann, er sei Jude, sich dadurch beleidigt fühlen kann, wenn man ihn als fake entlarvt, ist logisch nicht nachzuvollziehen. Wenn der Wahrheitsbeweis angetreten werden kann, daß Frau Wachendorff eben keine Jüdin ist (auch wenn sie sich gern so fühlen würde und wenn sie sich bisher bei bestimmten politischen Gruppierungen ganz gut als "Jüdin" verkauft hat), dann kann sie objektiv nicht dadurch beleidigt werden, daß man sie als Nichtjüdin bezeichnet. 

Es geht also um die offizielle Definition des Judentums, die übrigens nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt, sondern der jüdischen, nämlich der halachischen; diese wird von Rabbinatsgerichten entschieden, in letzter Instanz vom Oberrabbinat in Israel. Möglicherweise ist das den deutschen Juristen in Frankfurt bei der Prozeßvorbereitung entgangen? Es geht um die Definitionshoheit, die eben keinesfalls bei einem deutschen Provinzrichter liegt.

Die Lügen der Wachendorff im Einzelnen

Frau Wachendorff, deren Vater laut ihrer Aussage angeblich ein besonders frommer orthodoxer Jude gewesen sein soll, hat nach eigenen Angaben ihre Mutter "mit einer eintätowierten KZ-Häftlings-Nummer am Unterarm" bis zu deren Ableben gepflegt. Seltsamerweise hat die Mutter jedoch vorher noch am Telefon auf die Frage, ob sie in Auschwitz gewesen sei, dies weit von sich gewiesen; aber ihr Mann (also der angebliche orthodoxe Jude), der nach Irena Wachendorffs Behauptung ja im Exil in Großbritannien gewesen sein soll, sei in Auschwitz gewesen. - Fakt ist jedoch, der Vater war Offizier in Hitlers NS-Wehrmacht. Nun kann man sich einfach mal überlegen, in welcher Funktion nichtjüdische Wehrmachtsoffiziere eigentlich in Auschwitz waren. Fakt ist übrigens auch, daß beide Eltern Wachendorff im Urnengrab bestattet wurden, eine Methode, die bei frommen Juden völlig verpönt ist, schon immer, und insbesondere nach Auschwitz von Juden eher gemieden wird.


Pinocchio by André Koehne (CC BY-SA 3.0)  


Logischerweise stellte der angeklagte Dr. med. Adam Poznanski dann hierzu dem Richter dann auch die Frage, ob es in der NS-Wehrmacht denn wohl Wehrmachtsrabbiner gegeben habe, was Herr Biernath pflichtschuldigst verneinte. Immerhin, das wenigstens wußte er also.

Der erste Vormittag dieses dümmlichen Prozesses, der eigentlich nie hätte stattfinden dürfen, wurde von der Verteidigung geschickt umfunktioniert. Der vermeintlich Angeklagte stand jetzt nämlich als jemand da, der den Juristen Nachhilfe erteilt, in Geschichte und Politik, in Terrorbekämpfung und in Logik. Außerdem natürlich in allen Fragen, das Judentum betreffend, von dem der Richter offensichtlich bis dahin annahm, es sei doch eine Religion, also könne man sich auch dazu "bekennen". Außerdem zerbröselten die Punkte der Anklage einer nach dem anderen. Das Publikum konnte sogar hören, wie der Staatsanwalt dem Richter zutuschelte, er könne sich durchaus eine Einstellung des Verfahrens vorstellen.


Catch as catch can

Nach vielen Unterbrechungen, Ordnungsrufen und emotionalen Entladungen des Hohen Gerichts begann dann die letzte Phase der vormittäglichen Verteidigung: das Gericht wurde mit einem Dutzend von Anträgen der Verteidigung zugeschüttet, die Rechtsanwalt Schmauß betont leise und tonlos verlas, dann nach jedem Antrag aufstand, ihn dem Richter aushändigte, sich wieder setzte, und den nächsten verlas. Allein die Kunstpause zwischen diesen Anträgen war ein Genuß: ein ungerührter Anwalt, der - nach einer angemessenen Kunstpause - das nächste Register in seinem Ordner aufschlug, die Folie mit dem Schriftsatz herausnahm, den Schriftsatz aus der Folie nahm, diesen verlas, usw. usf.

Jedesmal sah man dem Richter an, daß er hoffte, das möge endlich vorbei sein, und dann kam noch einer und noch einer und noch einer. Ein Bild für die Götter. Von den zwölf Anträgen - der Inhalt ist hier nicht so sehr von Belang und geht zu sehr ins juristische Detail - wurde immerhin die Hälfte zur Entscheidung an- und zur Akte genommen, die andere "zurückgestellt". Damit war High Noon, und das Gericht unterbrach zur einstündigen Mittagspause.



Die Karosse, mit der die Kostümjüdin samt Rechtsbeistand anrauschte


Danach sollte es dann mit der Zeugenvernehmung weitergehen. Die Zeugen, die bereits morgens um 08:30 Uhr aus Remagen angereist waren, zappelten schon seit 10:30 Uhr ungeduldig auf dem Flur herum. Alle zwei Stunden lief man hinaus, um die Parkuhr  nachzufüttern, wie diese beiden Bilder zeigen (verbotenerweise, denn die Parkhöchstdauer beträgt zwei Stunden, danach muß das Fahrzeug von diesem Parkplatz entfernt werden, ein Rechtsanwalt sollte das eigentlich wissen!):







Fortsetzung (Tag eins, nachmittags) folgt.

Bis dahin zur Kurzweil und Belustigung: