Donnerstag, 2. Mai 2013

Das deutsche Volk gegen Dr. med. Adam Poznanski

(Erster Verhandlungstag, vormittags 09:00 - 12:00 Uhr)

Eigentlich war alles vorbei, bevor es richtig angefangen hatte. Das Hohe Gericht zu Frankfurt am Main hatte - Freud läßt grüßen - in die Hammelsgasse geladen. Zu verhandeln waren sieben Punkte, die dem bekanntermaßen streitbaren und keineswegs maulfaulen Angeklagten Dr. med. Adam Poznanski zur Last gelegt wurden.

Der Angeklagte hat übrigens ebenfalls bereits den ersten Prozeßtag aus seiner Sicht beschrieben, und zwar mit jener Mischung aus Sarkasmus und Selbstironie, die man bei ihm stets voraussetzen darf:  "Sorry für den wenigen Humor heute, aber die Jurisprudenz dieses erst vor ca. 200 Jahren von den Bäumen gekletterten Stammes kann einen echt abturnen."


Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede

Es fühlten sich mehrere Personen von Äußerungen, die Adam Poznanski im Internet, vor allem auf Facebook und in seinem Blog "ut aliquid fiat" getätigt hatte, sowohl verleumdet als auch beleidigt, der Staatsanwalt hatte also - und das bei Delikten, die normalerweise als "nicht im öffentlichen Interesse liegend" auf den Privatklageweg verwiesen werden - tatsächlich eine Anklage nach §§ 185ff StGB erhoben, die allerdings mehr schlecht als recht formuliert war.

Und genau deswegen war im Prinzip alles am Anfang bereits vorbei: der vor allem durch schnörkelloses understatement und eine gepflegt leise Sprechweise punktende Strafverteidiger Rechtsanwalt Frank Schmauß - einer der beiden Verteidiger von  Adam Poznanski - erklärte gleich nach Eröffnung der Sitzung durch den Richter am Amtsgericht Hans-Ulrich Biernath (Jahrgang 1948) und noch vor(!) Verlesung der Anklageschrift, er beantrage, daß die Anklageschrift nicht verlesen werden solle, da sie so unbestimmt sei, daß der Angeklagte gar nicht wisse, wogegen er sich verteidigen solle. Der Staatsanwalt schnappte schon hier hörbar nach Luft, dem Richter wurde abwechselnd heiß und kalt, seiner Gesichtsfarbe nach zu urteilen.

Wie bei der Schmerztherapie: hoch dosiert einsteigen!

Das war eine nette Kriegserklärung, die beim Richter auch genauso ankam; damit war die Richtung der Verhandlung und der Tonfall zwischen Gericht und Angeklagtem für die nächsten Stunden programmiert. Man trat sich gegenseitig rhetorisch ans Schienbein, womit aber auch von Minute zu Minute deutlicher wurde, was dem Richter fehlte: Souveränität und Gelassenheit. Sowie ebenfalls auch noch - wie sich später an den Sachthemen rund um Judentum zeigen sollte - Sachkenntnis und historisches Bewußtsein.

Dies wurde also der Nebenkriegsschauplatz, auf dem der rhetorisch wie intellektuell leicht hinterherhinkende Richter keinen Fuß mehr auf den Boden bekam gegen einen versierten Wortfechter, der lediglich qua Struktur einer deutschen Gerichtsszenerie und aufgrund der StPO selbstverständlich formal unterlegen war; so ist das Spiel, so ist das Leben. Dieses Gerangel führte zum einen dazu, daß der Richter dem Angeklagten öfter ins Wort fiel als dieser dem Richter, daß der Richter sich aber genau dies umgekehrt verbat. Zum anderen aber bewirkte es bei dem pensionsreifen Richter, der blind und taub wirkte, eine erhebliche Steigerung seines Blutdrucks. Seinen Machtanspruch verdeutlichte er daher durch etwa fünfzehn "Rufe zur Ordnung" innerhalb dreier Stunden, eine Art "Gelbe Karte", wobei er einmal sogar - und das schreiend vorgetragen - dem Angeklagten eine sofortige Ordnungshaft per unmittelbar im Gericht vollzogener Verhaftung andiente, wegen angeblicher Mißachtung des Gerichts. Der Angeklagte nahm solche Ausbrüche stoisch hin, mit Bemerkungen wie "in diesem Leben wird das nichts mehr mit uns, Herr Biernath."


Worum ging es eigentlich konkret in dieser Verhandlung?

Der Hintergrund war, daß drei Zeugen der Anklage und Anzeigeerstatter, nämlich
  • MdB (CDU) Ruprecht Polenz, Münster 
  • Irena Wachendorff, Musiklehrerin, Remagen, und 
  • MdB (Die Linke) Annette Groth, Besatzungsmitglied des Palli-Terror-Schiffes "Mavi Marmara", das beim Versuch, die völkerrechtskonforme Blockade des Gaza-Streifens durch Israel zu durchbrechen, um dorthin Massenvernichtungswaffen zu liefern 
sich vom Angeklagten Dr. med. Adam Poznanski, beleidigt, verleumdet, und teilweise sogar mit dem Leben bedroht sahen. Letzteres dann insbesondere Frau Groth, als sie nämlich öffentlich lesen mußte, daß der Angeklagte den israelischen Grenzschützern, die den illegalen angekündigten "Marsch auf Jerusalem" zu verhindern hatten, vorher in einem offenen Brief mit Blick auf eine der Rädelsführerinnen, besagte MdB Groth, schrieb: "das ist die Zielperson!" - Hier, um es vorwegzunehmen, zeigte sich auch die philologisch-mentale Beschränktheit der Staatsanwaltschaft, da der Angeklagte erst erklären mußte, daß "Zielperson" nicht etwa einen Mordaufruf bedeutet, sondern ein terminus technicus etwa von Personenschützern oder Detektiven ist.

Die Strafanzeige des Münsteraner Hamas-Verharmlosers und Ahmadinedschad-Freundes Polenz war leider und erstaunlicherweise der Staatsanwaltschaft verlorengegangen, jedenfalls war sie in den Akten nicht mehr aufzufinden. Wer die Pingeligkeit deutscher Behörden - insbesondere der Justiz - kennt, der kann hieraus seine eigenen Schlüsse ziehen, wie weit nämlich der CDU-Arm eines Vorsitzenden des außenpolitischen Ausschusses des Bundestags offenbar reicht. Vielleicht war die Anzeige als solche dem Facebook-Junkie Polenz dann doch etwas peinlich?


Pubblicità della prima edizione di "Le Avventure di Pinocchio"
pubblicata il 14 febbraio 1883 nel giornale "Corriere del Mattino" 



Die silberlockige Wachtel vom Rhein und ihre Lügenmärchen - das Beste zum Schluß! 

Blieb also nur noch übrig: eine sogenannte "Kostümjüdin" namens Irena Wachendorff, die weder jüdischen Glaubens noch jüdischer Abstammung ist, sich vom Angeklagten dadurch beleidigt fühlte, daß er sie in dieser Weise bezeichnet hatte. Nun sollte sogar ein deutscher Amtsrichter begreifen, daß es nicht beleidigend sein kann, jemandem, der z.B. weißer Hautfarbe ist, mitzuteilen, er sei nicht schwarz. Wie also jemand, der zwar behauptet, es aber nicht belegen kann, er sei Jude, sich dadurch beleidigt fühlen kann, wenn man ihn als fake entlarvt, ist logisch nicht nachzuvollziehen. Wenn der Wahrheitsbeweis angetreten werden kann, daß Frau Wachendorff eben keine Jüdin ist (auch wenn sie sich gern so fühlen würde und wenn sie sich bisher bei bestimmten politischen Gruppierungen ganz gut als "Jüdin" verkauft hat), dann kann sie objektiv nicht dadurch beleidigt werden, daß man sie als Nichtjüdin bezeichnet. 

Es geht also um die offizielle Definition des Judentums, die übrigens nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt, sondern der jüdischen, nämlich der halachischen; diese wird von Rabbinatsgerichten entschieden, in letzter Instanz vom Oberrabbinat in Israel. Möglicherweise ist das den deutschen Juristen in Frankfurt bei der Prozeßvorbereitung entgangen? Es geht um die Definitionshoheit, die eben keinesfalls bei einem deutschen Provinzrichter liegt.

Die Lügen der Wachendorff im Einzelnen

Frau Wachendorff, deren Vater laut ihrer Aussage angeblich ein besonders frommer orthodoxer Jude gewesen sein soll, hat nach eigenen Angaben ihre Mutter "mit einer eintätowierten KZ-Häftlings-Nummer am Unterarm" bis zu deren Ableben gepflegt. Seltsamerweise hat die Mutter jedoch vorher noch am Telefon auf die Frage, ob sie in Auschwitz gewesen sei, dies weit von sich gewiesen; aber ihr Mann (also der angebliche orthodoxe Jude), der nach Irena Wachendorffs Behauptung ja im Exil in Großbritannien gewesen sein soll, sei in Auschwitz gewesen. - Fakt ist jedoch, der Vater war Offizier in Hitlers NS-Wehrmacht. Nun kann man sich einfach mal überlegen, in welcher Funktion nichtjüdische Wehrmachtsoffiziere eigentlich in Auschwitz waren. Fakt ist übrigens auch, daß beide Eltern Wachendorff im Urnengrab bestattet wurden, eine Methode, die bei frommen Juden völlig verpönt ist, schon immer, und insbesondere nach Auschwitz von Juden eher gemieden wird.


Pinocchio by André Koehne (CC BY-SA 3.0)  


Logischerweise stellte der angeklagte Dr. med. Adam Poznanski dann hierzu dem Richter dann auch die Frage, ob es in der NS-Wehrmacht denn wohl Wehrmachtsrabbiner gegeben habe, was Herr Biernath pflichtschuldigst verneinte. Immerhin, das wenigstens wußte er also.

Der erste Vormittag dieses dümmlichen Prozesses, der eigentlich nie hätte stattfinden dürfen, wurde von der Verteidigung geschickt umfunktioniert. Der vermeintlich Angeklagte stand jetzt nämlich als jemand da, der den Juristen Nachhilfe erteilt, in Geschichte und Politik, in Terrorbekämpfung und in Logik. Außerdem natürlich in allen Fragen, das Judentum betreffend, von dem der Richter offensichtlich bis dahin annahm, es sei doch eine Religion, also könne man sich auch dazu "bekennen". Außerdem zerbröselten die Punkte der Anklage einer nach dem anderen. Das Publikum konnte sogar hören, wie der Staatsanwalt dem Richter zutuschelte, er könne sich durchaus eine Einstellung des Verfahrens vorstellen.


Catch as catch can

Nach vielen Unterbrechungen, Ordnungsrufen und emotionalen Entladungen des Hohen Gerichts begann dann die letzte Phase der vormittäglichen Verteidigung: das Gericht wurde mit einem Dutzend von Anträgen der Verteidigung zugeschüttet, die Rechtsanwalt Schmauß betont leise und tonlos verlas, dann nach jedem Antrag aufstand, ihn dem Richter aushändigte, sich wieder setzte, und den nächsten verlas. Allein die Kunstpause zwischen diesen Anträgen war ein Genuß: ein ungerührter Anwalt, der - nach einer angemessenen Kunstpause - das nächste Register in seinem Ordner aufschlug, die Folie mit dem Schriftsatz herausnahm, den Schriftsatz aus der Folie nahm, diesen verlas, usw. usf.

Jedesmal sah man dem Richter an, daß er hoffte, das möge endlich vorbei sein, und dann kam noch einer und noch einer und noch einer. Ein Bild für die Götter. Von den zwölf Anträgen - der Inhalt ist hier nicht so sehr von Belang und geht zu sehr ins juristische Detail - wurde immerhin die Hälfte zur Entscheidung an- und zur Akte genommen, die andere "zurückgestellt". Damit war High Noon, und das Gericht unterbrach zur einstündigen Mittagspause.



Die Karosse, mit der die Kostümjüdin samt Rechtsbeistand anrauschte


Danach sollte es dann mit der Zeugenvernehmung weitergehen. Die Zeugen, die bereits morgens um 08:30 Uhr aus Remagen angereist waren, zappelten schon seit 10:30 Uhr ungeduldig auf dem Flur herum. Alle zwei Stunden lief man hinaus, um die Parkuhr  nachzufüttern, wie diese beiden Bilder zeigen (verbotenerweise, denn die Parkhöchstdauer beträgt zwei Stunden, danach muß das Fahrzeug von diesem Parkplatz entfernt werden, ein Rechtsanwalt sollte das eigentlich wissen!):







Fortsetzung (Tag eins, nachmittags) folgt.

Bis dahin zur Kurzweil und Belustigung:


4 Kommentare:

  1. Adam Poznanski ist ein selbstverliebter Selbstdarsteller, der ausser seiner KEINE andere meinung zulässt...

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    1. Wer sich nicht selbst liebt, kann auch keinen anderen Menschen lieben. Aber das nur mal am Rande angemerkt.

      Aber, liebe/r NONAME resp. fake "Tezi Baer", was ist Dein inhaltlicher Beitrag? Warst Du dabei? Kannst Du was zur Sache sagen? Nein?

      Egal. Ich mag es, wenn mir spammende Trolls kostenlos traffic besorgen. Also, laß Dich nicht abhalten.

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    2. Ich kenne Herrn Poznanski! Ein schroffer Typ, der allerdings was im Kopf hat, was vielen fehlt... L.G.

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  2. Herr Poznanski?? BESTER MANN! Ich glaube 2 von seiner Sorte könnten glatt die Regierung stürzen.

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