Montag, 26. August 2013

Jura, das bevorzugte Studium für Schlitzohren

Die bedenkliche Verquickung von Justiz, Politik und Verwaltung dürfte nicht nur in Hessen ein Problem sein. Sie zeigt dennoch einen schweren Mangel an demokratischem Bewußtsein und ist darüber hinaus im je persönlichen Fall oft auch Anzeichen schwerer moralischer Defizite. Eltern bringen ihren Kindern das nämlich normalerweise noch schlichter bei: 

"So etwas macht man einfach nicht!"

Einen solchen Satz zu verstehen und umzusetzen ist keine Frage der Intelligenz (sondern ausschließlich eine der moralischen Kompetenz), also könnte das sogar(!) ein mental durchschnittlich ausgestatteter Richter irgendeines Königlich-Bayrischen Amtsgerichts oder zur Not auch eines der größeren in Hessen verstehen. Wenn er es denn verstehen wollte...


Allerdings sagt der Volksmund dazu: manche lernen es nie, andere brauchen noch länger.

Nehmen wir mal einen kritischen Text dazu, der sich mit jeder beliebigen Suchmaschine mit den Stichwörtern "Gönsch Justiz Hessen Brosa" auffinden läßt. Bestimmte Begriffe oder strings erleben derzeit bei Google ja einen unglaublichen Boom, wie z.B. "Huch Jude Schnauze Gönsch". Aber das nur am Rande.

Aber schreiten wir erst einmal zum Zitat (die Hervorhebungen und Markierungen stammen von mir):

Konkret geht es um Dr. Johannes Remmel, den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel, und Dr. Christoph Ullrich, den gegenwärtigen Präsidenten des Landgerichts Marburg. Der erste hat sich tausend Kinderpornos runtergeladen, der zweite ist nebenbei Mandatsträger im Kreistag Limburg-Weilburg. Remmel könnte immer noch in aller Ruhe seine Kinderpornos konsumieren und wahrscheinlich hätte er davon inzwischen zehntausend, wenn nicht BILD Wind davon bekommen hätte und mit einem Artikel auf der ersten Seite den gesunden Volkszorn entfacht hätte. Die Gewaltentrennung hat aber mit Sex nichts zu tun, wenigstens nicht in einer Weise, die für BILD-LeserInnen interessant wäre. Die Entfachung des Volkszorns bei einer Missachtung der Gewaltentrennung ist mühseliger und verspricht weniger Gewinn. So ist Ullrich noch Richter.
Ullrich, der Präsident des Landgerichts Marburg, weiß, dass er Unrecht tut. Doch zeigt er sich uneinsichtig und schwatzt anderen vor, welches Unrecht sie täten. Ich habe darum abgewartet, bis Ullrich mir wieder einmal vorkam und habe ihn dann aus Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wie nicht anders zu erwarten, unterstützen die RichterkollegInnen Ullrichs rechtswidriges Treiben. Als der Rechtsweg ausgeschöpft [5] war, habe ich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie hat mittlerweile das Aktenzeichen 1 BvR 97/11 beim Bundesverfassungsgericht bekommen. Der Text dieser Verfassungsbeschwerde steht auf der Ullrich-Seite. Dort sind auch alle Anlagen verlinkt.
Ich brauche kein Gericht um festzustellen, dass 2 mal 2 gleich 4 ist. Genauso wenig brauche ich das Bundesverfassungsgericht, damit es feststellt, dass alle Richter, die sich nebenbei als kommunale Mandatsträger tummeln, Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind. Ich halte nichts vom Bundesverfassungsgericht und meine Verfassungsbeschwerde für vollkommen aussichtslos, obwohl sie sorgfältig ausgearbeitet und zweifellos berechtigt ist. Die meisten RichterInnen im BVerfG sind selbst Parteibuch-Richter. Sie haben selbst Karriere gemacht, indem sie zwischen Jurisdiktion, Exekutive und Legislative sprangen. Die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde wird aber Aufmerksamkeit erregen und ihre Dokumentation wird aufklären. Das wird auf die Dauer wirken.
Meine Verfassungsbeschwerde zitiert die Urteile der Verwaltungsgerichte – bis zum Bundesverwaltungs-gericht – in denen steht, dass Richteramt und Kommunalmandat unvereinbar sind. Diese Urteile sind deftig. Dazu ein paar Delikatessen:
1) Z.B. die Stellungnahme des hessischen Ministers der Justiz vom 28.7.1989. Zu der Zeit hatte die hessische CDU zum ersten Mal der SPD die Macht abgenommen. Die hessische SPD war eine korrupte Partei. SPD-Parteibuch-Richter verstopften die hessische Justiz und selbstverständlich traten einige von ihnen die Gewaltentrennung mit Füßen [6]. In dieser Situation trat Karl-Heinz Koch, CDU-Justizminister, für die strikte Einhaltung der Gewaltenteilung ein. Als aber Karl-Heinzens Sohn Roland die Macht dauerhaft ergriff und dafür sorgte, dass immer mehr CDU-Parteibuch-Inhaber Richter-Posten in Hessen bekamen, ist Karl-Heinz in den Himmel aufgefahren, wo er sitzet zur Rechten des Allmächtigen und den Allwissenden in Rechtsfragen berät. Derweil treiben es seine Parteigenossen auf Erden noch sündiger als ihre Widersacher von der SPD. Der Marburger Landgerichtspräsident Ullrich ist Mitglied der CDU.
2) Z.B. wer noch daran zweifelt, dass Jura das bevorzugte Studium für Schlitzohren ist, sollte Schmidt-Räntsch: Deutsches Richtergesetz [7] lesen. Die dortigen Kommentare zum § 4 DRiG sind eine Anleitung zur Rechtsbeugung. Die Schmidt-Räntschs, die selbst zwischen Jurisdiktion und Exekutive gependelt sind, behaupten, politische Betätigung würde im demokratischen Rechtsstaat ermutigt und deshalb dürften Richter getrost Kommunalmandate verüben. Die Schmidt-Räntschs haben zur Begründung ihrer Absurditäten kein Gesetz, kein einziges Urteil. Sie sondern Kommentare ab. Nichtsdestoweniger zitieren die schlitzohrigen Kollegen der Schmidt-Räntschens diese Kommentare so, als seien sie Gesetze.
Missbrauch von Kommentaren ist in der deutschen Justiz weit verbreitet. Maßgeblich für die deutsche Rechtsprechung dürfen nur Gesetze sein. Wenn es um die Auslegung dieser Gesetze geht, können rechtskräftige Urteile der Gerichte zitiert werden. Genau das – Gesetze und rechtskräftige Urteile – habe ich meiner Verfassungsbeschwerde zugrunde gelegt.
Ulrich Brosa

[1] vollziehende Gewalt = Exekutive = Regierung,
gesetzgebende Gewalt = Legislative = Parlamente,
rechtsprechende Gewalt = Jurisdiktion = Richterschaft.
‘Gewaltentrennung’ und ‘Gewaltenteilung’ werden synonym verwendet. Die Juristen bevorzugen natürlich ‘Gewaltenteilung’, weil es die undeutlichere Variante ist.
[2] Vorsitzender der REPUBLIKANER im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist ein Polizeioberkommissar namens Manfred Thierau. Daher kann die Polizeidirektion Marburg als Hauptquartier der REPs gelten. In Anbetracht dieser akuten Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist zu fragen, weshalb IKARus nicht zuerst Manfred Thierau und andere Marburger Polizisten bekehrt.
[3] Oberste Gerichtsherren oder oberste Gerichtsfrauen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf will die Richterin Nadine Bernshausen (GRÜNE), deren Gatte der Marburger Bürgermeister Kahle ist, nun auch in den Kreistag einziehen.
[4] ‘Fachgerichte’ ist ein Ausdruck, mit dem ordinäre Gerichte von Verfassungsgerichten unterschieden werden.
[5] ‘Den Rechtsweg ausschöpfen’: Das ist noch eine Stilblüte der Juristen. Man kann eine Pfütze ausschöpfen. Einen Weg muss man zu Ende gehen.
[6] Am bekanntesten ist der SPD-Richter Manfred Gönsch geworden, der im Hochtaunus-Kreis sogar Landrat werden wollte.
[7] Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz, Verlag C.H.Beck, München 1995. Die Autoren heißen beide Schmidt-Räntsch. Vielleicht handelt es sich um zwei Schmidts, die dieselbe Frau, womöglich Elfriede Räntsch, geheiratet haben.

Schlagwörter:Bundesverfassungsgericht, Christoph Ullrich, Dr.Ullrich, Gewaltenteilung, Gewaltentrennung, Ina Nadine Bernshausen, Kommunalmandat, Kreistag, Landgericht Marburg, Nadine Bernshausen, Richter Ullrich, Richterin Bernshausen
Veröffentlicht in Justiz, Politik | 66 Kommentare »
http://bloegi.wordpress.com/tag/bundesverfassungsgericht/
http://bloegi.wordpress.com/2013/07/28/das-imperium-schlagt-zuruck/
http://www.althand.de/ullrich.html


Die Trennung der Gewalten ist die Vorbedingung für Demokratie 

Schön, nicht? Weitere Vorbedingungen sind Offenheit, Ehrlichkeit, Kommunikationsfähigkeit und vor allem aber Konfliktfähigkeit. Was wiederum Denk- und Sprechverbote (vulgo Zensur) ausschließt.

Aus gegebenem Anlaß ein kleiner Einblick in eine von einem hessischen Amtsrichter UND Pöbler UND  Kreistagsvorsitzenden UND auch noch SPD-Landtagskandidaten veranlaßte Säuberungsaktionen, für die die Facebook-Blockwarte jederzeit Gewehr bei Fuß stehen. Das trifft dann Privatpersonen, aber auch schon mal einen Journalisten, der für eine andere Partei engagiert ist.


Stell Dir vor, es ist Krieg! Und viele machen in diesem Fall gerne mit: 



Der Chronist meint dazu:

Kommentar überflüssig.  - Aber der Artilleriebeobachter notiert: Treffer!


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