Sonntag, 25. August 2013

Schuldunfähigkeit? Welch eine Beleidigung!

Die aktuelle Schmierenkomödie vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main nimmt immer absurdere Formen an. Eine Strafverhandlung, die in einem echten Rechtsstaat  nie hätte eröffnet werden dürfen, die nichts weiter ist - neben einer Posse - als eine Vorlage für juristische Diskussionen und Dissertationen zum Thema "Formfehler", "Verfahrensfehler" und "Justizirrtümer" bis weit ins nächste Dezennium hinein... - die als Beleidigungsprozeß gegen Adam Poznanski gestartet wurde, doch schon zuvor ein Treppenwitz war. Offenbar ist man sich dessen bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft inzwischen - nicht zuletzt wegen der Berichte des Chronisten und anderer Zeitzeugen der Tatsache bewußt, daß man mittlerweile schon so viel Bockmist produziert hat und es damit jede Menge Revisionsgründe gäbe, wenn...

...ja, wenn man denn irgendwann mal zu einem Urteil käme.


Statt dessen versucht man den alten Trick: einfach mal den ganzen Mist aussitzen!

Selbstverständlich liegt es im alleinigen Ermessen der hier zuständigen Frankfurter Strafermittlungsbehörde und der sie hier vertretenden Staatsanwältin Höra, ob man wegen ein paar harmloser Äußerungen eines Juden, der die deutsche und die israelische Staatsangehörigkeit hat, und der sich in Internet-Diskussionen gegenüber Hochstaplern, Kostümjuden, selbsternannten Nahostexperten und schlecht verhüllten terror-verharmlosenden Hamasfreunden und fanatischen Israelhassern wie Polenz, Wachendorf & Co. klar positioniert, überhaupt ein allgemeines Interesse der Öffentlichkeit annehmen möchte. Anstatt diesen neurotischen Kinderkram von diskussions- und konfliktunfähigen Facebookfreaks einfach auf den Weg der Privatklage zu verweisen.

Zumal völlig unklar ist, was daran beleidigend sein soll, eine überführte Lügnerin, die alle ihre Lügen im Zeugenstand bereits zugegeben hat, als "Kostümjüdin" zu bezeichnen. Eine Tatsachenfeststellung kann keine "Beleidigung" sein. Spätestens an dieser Stelle hätte die Anklage also ihre Strategie ändern und auf Freispruch plädieren müssen. Damit wäre die Verhandlung bereits nach der Mittagspause des ersten Verhandlungstages beendet gewesen. Irena Wachendorff ist als multiple Persönlichkeit und notorische (bzw. als eventuell neurotische) Lügnerin entlarvt. Die Zeugin der Anklage mußte wegen drohenden Nervenzusammenbruchs entlassen werden, weil es ihr zuviel war, daß der Angeklagte Poznanski in der Befragung der Zeugin souverän aufzeigte, daß die angebliche "Jüdin" weder die einfachsten hebräischen Gebete und Segenssprüche beherrscht noch daß sie jemals als Vorbeterin (selbst in einer "liberalen Gemeinde") hätte fungieren können (wie sie behauptet hatte).

Die einzige Zeugin der Anklage - welcher sogar der erkennende Richter erkennbare psychische Probleme bescheinigt hatte - eine Lügnerin, das kommt wirklich gut!  Wörtlich sagte Richter Biernath:

Das ist doch mal ein Wort.



Wie ein Dieb in der Nacht: Juristen und die Rechtsbeugung  

Demnächst wird man nicht nur den "Frankfurter Kranz" als eingeführtes Wort im Duden finden, sondern auch den Begriff "Frankfurter Rechtsbeugung". Denn bekanntlich hat das Gericht in engem Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft - also mit den Herren Bloch und Dr. Süß sowie der besagten Frau Höra und zudem eines kriminell agierenden weiteren Richters, dem bereits mit anderen Verfassungsbrüchen in Erscheinung getretene Manfred Gönsch, den man als pöbelndenden agent provocateur in den Zuschauerraum setzte - allerdings einen ganz anderen Weg gewählt, stur, moralfrei und erkenntnisresistent.

Eine Form also, die ganz explizit bewußt - also vorsätzlich - darauf angelegt war, die Strafprozeßordnung rechtsmißbräuchlich dazu zu benutzen, den Angeklagten wirtschaftlich und gesellschaftlich existenziell zu schädigen. Der perverse Weg, den der mittlerweile in den Ruhestand verbrachte Richter Biernath wählte, bedeutet nun im Ergebnis ein strafprozessuales Patt und einen echten Gordischen Knoten (siehe Bild unten, Brief des Rechtsanwalts Frank Schmauß).

Das alles jedoch ausschließlich zu Lasten des Angeklagten, da man ihn zwar mit einer psychiatrischen Zwangsbegutachtung bedrohte, diese aber nicht vollzog.

Mittlerweile ist dieser absurde Prozeß allerdings ohnehin tot, da in der StPO recht klar geregelt ist, wie lang eine Hauptverhandlung unterbrochen werden darf: § 229 StPO (1). Es ist wirklich unglaublich, welche drittklassige Juristen ihr Auskommen als überbezahlter Beamter in der Justiz finden; der letzte Verhandlungstag war der 14. Mai, heute haben den 25. August...  - noch Fragen? Die beste Witz in dieser Komödie: der "erkennende Richter" kann den Prozeß ohnehin gar nicht fortführen... 


Faksimile freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Dr. Adam Poznanski mit der Erlaubnis zur Veröffentlichung 


Bananenrepublik oder Rechtsstaat?

Den albernen Schwachsinn, den sich die hessischen Justizbeamten da ausgedacht haben, wird so natürlich nicht funktionieren. Man merkt, daß das keine Schachspieler sind. Die Frage einer angeblichen "Schuldunfähigkeit" beim Angeklagten Dr. Adam Poznanski, der mir seit langer Zeit persönlich bestens bekannt ist, stellt an sich eine schwere Beleidigung dar, für die sich der Richter Biernath noch straf- und dienstrechtlich wird verantworten müssen. Eine solche Frage ist nämlich allein deswegen ad absurdum zu führen, weil
  • ein Schuldfähigerer als Dr. Adam Poznanski überhaupt nicht vorstellbar ist und
  • "die Juden" sowieso immer und an allem schuld sind. 

Also kann man sich die achttausend Euro für ein psychiatrisches Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten wirklich sparen. Schließlich ist er der einzige Jude in diesem ganzen Verfahren.

Noch mehr sparen kann man allerdings, wenn man den bockmist-produzierenden Möchtegern-Juristen ihre Pensionsansprüche aberkennt und sie in die Wüste schickt. Denn viele Länderhaushalte leiden vor allem unter den Personalkosten, in Bayern beispielsweise machen die nämlich die Hälfte des Landeshaushalts aus.

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